Hinterbliebenenrente 2026: Witwen-, Witwer- und Waisenrente erklär

Den Antrag auf Hinterbliebenenrente stellt man in einer der schwersten Lebensphasen. Dieser Leitfaden macht den bürokratischen Teil so einfach wie möglich — mit allen Voraussetzungen, Unterlagen und dem Schritt-für-Schritt-Ablauf.

Von — Gründerin von MeinRentenStart ·

Hinterbliebenenrente: Witwen-, Witwer-, Waisenrente erklärt – Antrag, Voraussetzungen, Unterlagen 2026

Wer bekommt Hinterbliebenenrente?

Die Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung umfasst drei Rentenarten: die Witwen- und Witwerrente für hinterbliebene Eheleute und eingetragene Lebenspartner, die Waisenrente für Kinder, die einen Elternteil verloren haben, sowie die Erziehungsrente für geschiedene Hinterbliebene unter bestimmten Bedingungen. Voraussetzung ist, dass die verstorbene Person in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat — mindestens fünf Jahre (allgemeine Wartezeit). Die Rente wird auf Antrag gewährt und muss aktiv beantragt werden.

Den Antrag auf Hinterbliebenenrente stellt man in einer der schwersten Lebensphasen. Dieser Leitfaden macht den bürokratischen Teil so einfach wie möglich — ohne Druck, ohne unnötige Komplexität. Du musst nicht alles auf einmal erledigen. Die Deutsche Rentenversicherung zeigt sich in diesen Situationen in der Regel entgegenkommend, was Fristen und Nachreichungen angeht.

Witwenrente und Witwerrente: Unterschiede

Merkmal Kleine Witwen-/Witwerrente Große Witwen-/Witwerrente
Dauer Maximal 24 Monate nach dem Todesmonat Dauerhaft (bis Tod oder Wiederheirat)
Rentenhöhe 25 % der Rente des Verstorbenen 55 % der Rente des Verstorbenen (nach Abzug Einkommensanrechnung)
Voraussetzung Ehe mind. 1 Jahr; Verstorbener hatte mind. 5 Beitragsjahre; Hinterbliebener nicht wieder verheiratet Zusätzlich: mind. 47 Jahre alt, oder eigenes Kind unter 18 Jahren (bzw. behindertes Kind), oder eigene Erwerbsminderung
Bei Wiederheirat Rente endet Rente endet; einmalige Abfindung (24-facher Monatsbetrag)
Einkommensanrechnung Ja — eigenes Einkommen wird ab Freibetrag angerechnet Ja — eigenes Einkommen wird ab Freibetrag angerechnet

💡 Kleine Rente zuerst, dann große — automatisch

Wer die Voraussetzungen für die große Witwen-/Witwerrente noch nicht erfüllt (z. B. weil das eigene Kind noch nicht 18 ist), erhält zunächst die kleine Rente — und wird von der DRV automatisch auf die große umgestellt, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind. Du musst dafür keinen neuen Antrag stellen. Die DRV prüft das aktiv.

Voraussetzungen im Detail

Rentenart Voraussetzungen Hinweis
Witwen-/Witwerrente Rechtmäßige Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft; Ehe bestand mind. 1 Jahr vor dem Tod; Verstorbener hatte mind. 5 Beitragsjahre (allgemeine Wartezeit) Die 1-Jahres-Frist entfällt bei Tod durch Unfall oder unvorhergesehene Erkrankung — um sogenannte „Versorgungsehen" auszuschließen, gibt es aber Ausnahmen (§ 46 Abs. 2a SGB VI)
Waisenrente (Halbwaise) Elternteil hatte mind. 5 Beitragsjahre; Kind unter 18 Jahre (oder bis 27 Jahre bei Ausbildung, Studium, FSJ, BFD oder Behinderung) 25 % der Rente des Verstorbenen
Waisenrente (Vollwaise) Beide Elternteile verstorben; gleiche Altersgrenze 20 % der Rente beider Elternteile (jeweils getrennt berechnet)
Erziehungsrente Scheidung vor 2002 (oder Splitting vereinbart); Hinterbliebener hat eigenes Kind erzogen; Verstorbener hatte mind. 5 Beitragsjahre; Hinterbliebener nicht wieder verheiratet Sonderfall — betrifft hauptsächlich ältere Scheidungsfälle; selten beantragt

Unterlagen-Checkliste

📋 Diese Unterlagen brauchst du für den Antrag

Du musst nicht alles gleichzeitig vorlegen — schick, was du hast, und reiche Fehlendes nach. Die DRV wartet auf dich.

Pflichtunterlagen für alle Hinterbliebenenrenten:
☐ Sterbeurkunde des Verstorbenen
☐ Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
☐ Heiratsurkunde (bei Witwen-/Witwerrente) oder Lebenspartnerschaftsurkunde
☐ Rentenversicherungsnummer des Verstorbenen (auf dem Sozialversicherungsausweis oder dem letzten Rentenbescheid)
☐ IBAN des Kontos, auf das die Rente überwiesen werden soll

Zusätzlich bei Waisenrente:
☐ Geburtsurkunde des Kindes
☐ Bei über 18-Jährigen: Ausbildungs- oder Immatrikulationsbescheinigung, FSJ-Bestätigung oder Bescheinigung der Behinderung

Zusätzlich wenn der Verstorbene noch keine Rente bezogen hat:
☐ Unterlagen zu Versicherungszeiten des Verstorbenen (Sozialversicherungsausweis, Arbeitgebernachweise, Versicherungsverlauf wenn vorhanden)

Bei erhöhter Einkommensanrechnung:
☐ Aktueller Einkommensnachweis des Hinterbliebenen (letzter Steuerbescheid oder Gehaltsabrechnung)

Schritt-für-Schritt: Antrag stellen

  1. Formular anfordern oder herunterladen
    Das Antragsformular für die Hinterbliebenenrente (Formular R0300) ist über das DRV-Online-Portal, per Post oder persönlich bei jeder DRV-Beratungsstelle erhältlich. Du kannst den Antrag auch über das Portal „Meine DRV" digital einreichen.
  2. Sterbeurkunde besorgen
    Die Sterbeurkunde ist das erste und wichtigste Dokument. Das Standesamt des Sterbeortes stellt sie in der Regel innerhalb weniger Tage aus. Bestelle gleich mehrere Ausfertigungen — du brauchst sie auch für andere Behörden (Krankenkasse, Banken, Versorgungswerke).
  3. Antrag ausfüllen und einreichen
    Fülle das Formular so vollständig wie möglich aus. Wenn du bei einzelnen Fragen unsicher bist, lass sie lieber offen und erkläre das im Anschreiben — statt eine falsche Angabe zu machen. Die DRV klärt fehlende Angaben nach.
  4. DRV-Beratungsstelle kontaktieren bei Unsicherheit
    Die Deutsche Rentenversicherung bietet persönliche Beratungstermine an. In der aktuellen Situation ist eine persönliche Beratung oft hilfreicher als der Postweg — die DRV-Mitarbeiter kennen die emotionale Situation und sind entsprechend geschult. Terminbuchung kostenlos: 0800 1000 4800.
  5. Frist beachten — aber nicht in Panik geraten
    Die Hinterbliebenenrente beginnt grundsätzlich ab dem Todesmonat, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten nach dem Tod gestellt wird. Wird der Antrag später gestellt, beginnt die Rente erst ab dem Antragsmonat — du verlierst also höchstens drei Monate. Das ist bedauerlich, aber keine Katastrophe. Wichtiger ist, den Antrag korrekt zu stellen als ihn überstürzt einzureichen.

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Einkommensanrechnung: Was du wissen musst

⚠️ Eigenes Einkommen wird angerechnet — aber erst ab einem Freibetrag

Eigenes Einkommen (Arbeitslohn, eigene Rente, Mieteinnahmen, Kapitalerträge) wird auf die Witwen-/Witwerrente angerechnet — aber erst, wenn es einen Freibetrag übersteigt:

Freibetrag 2026: 1.038,05 € / Monat (West; der Wert wird jährlich angepasst)

Was den Freibetrag übersteigt, wird zu 40 % auf die Rente angerechnet. Beispiel: Eigenes Einkommen von 1.538 € / Monat → Überschuss: 500 € → Anrechnung: 200 € → Rentenkürzung um 200 €.

Wichtig: Die Anrechnung betrifft nur das Nettoeinkommen (nach Steuern und Sozialversicherung). Für Kinder gibt es zusätzliche Freibetragserhöhungen.

Wer keines oder wenig eigenes Einkommen hat, bekommt die volle Witwen-/Witwerrente — ohne Abzüge.

Häufige Fragen

Bekomme ich Witwenrente auch als nicht verheiratete Partnerin?

Nein — die gesetzliche Witwen-/Witwerrente setzt eine rechtmäßige Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft voraus. Unverheiratete Lebensgemeinschaften begründen keinen Anspruch auf gesetzliche Hinterbliebenenrente. Eine Ausnahme gilt bei der betrieblichen Altersversorgung: Manche Betriebsrentenzusagen schließen auch nichteheliche Lebenspartner ein. Im Zweifel lohnt ein Blick in die betriebliche Versorgungszusage des Verstorbenen.

Was passiert mit der Witwenrente, wenn ich wieder heirate?

Bei Wiederheirat endet die Witwen-/Witwerrente. Als Ausgleich erhältst du eine einmalige Abfindung in Höhe des 24-fachen Monatsbetrags der letzten ausgezahlten Rente. Diese Abfindung ist steuerpflichtig. Stirbt auch der neue Ehepartner, kannst du erneut Hinterbliebenenrente aus der Versicherung des neuen Partners beantragen — eine Wiederaufnahme der alten Witwenrente ist nicht mehr möglich.

Wie hoch ist die Witwenrente, wenn der Verstorbene noch keine Rente hatte?

Auch wenn der Verstorbene noch nicht in Rente war, wird eine Rente berechnet. Grundlage ist eine sogenannte Zurechnungszeit: Die DRV rechnet so, als ob der Verstorbene bis zum Alter von 67 Jahren Beiträge gezahlt hätte — auf Basis des Durchschnittswerts seiner bisherigen Beitragsjahre. Das sorgt dafür, dass junge Verstorbene mit wenigen Beitragsjahren keine unverhältnismäßig niedrige Hinterbliebenenrente hinterlassen.

Kann ich Witwenrente und eigene Rente gleichzeitig beziehen?

Ja — beides ist gleichzeitig möglich. Die eigene Rente gilt dabei als Einkommen, das auf die Witwenrente angerechnet wird (nach Abzug des Freibetrags). In vielen Fällen führt das dazu, dass die Witwenrente deutlich niedriger ausfällt oder ganz wegfällt — je nach Höhe der eigenen Rente. Dennoch lohnt sich der Antrag immer, denn der Freibetrag schützt niedrige bis mittlere eigene Renten vollständig oder teilweise.

Bis wann muss ich den Antrag stellen?

Die Hinterbliebenenrente beginnt ab dem Todesmonat, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten nach dem Tod gestellt wird. Wird der Antrag danach gestellt, beginnt die Rente erst ab dem Antragsmonat — es gibt keine Möglichkeit, rückwirkend über drei Monate hinaus zu erhalten. Es gibt keine Ausschlussfrist: Du kannst den Antrag grundsätzlich jederzeit stellen — auch Jahre später. Allerdings verlierst du dann die rückwirkenden Zahlungen.


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Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Angaben ohne Gewähr — Stand April 2026.