Aktivrente 2026: Der Steuerfreibetrag für Weiterarbeitende
Die Aktivrente ist keine neue Rente — sie ist ein Steuerfreibetrag. Wer nach der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, bekommt bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat steuerfrei. Ohne Antrag, aber mit Bedingungen.
Von Anna Schwengle — Gründerin von MeinRentenStart ·
Was die Aktivrente ist
Ein seit Januar 2026 geltender Steuerfreibetrag auf Arbeitslohn für Beschäftigte, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten. Bis zu 2.000 Euro im Monat bleiben steuerfrei. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fallen weiter an. Der Freibetrag gilt ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze — nicht für Frührentner.
Der Name führt in die Irre. „Aktivrente" klingt nach einer neuen Rentenart — sie ist keine. Die Rentenversicherung zahlt dir keinen Cent mehr. Was sich ändert, ist, wie viel der Fiskus von deinem Gehalt nimmt: bis 2.000 Euro im Monat nichts.
Was die Aktivrente ist — und was nicht
Zwei Missverständnisse hört man ständig:
- „Das ist eine zusätzliche Zahlung der DRV." Nein. Es ist ein Steuerfreibetrag auf Arbeitslohn, den du selbst verdienst.
- „Das muss man beantragen." Nein. Dein Arbeitgeber berücksichtigt es in der Lohnabrechnung.
Konkret: Wer nach der Regelaltersgrenze weiterarbeitet und 1.800 Euro brutto verdient, zahlt darauf keine Lohnsteuer. Bei 2.600 Euro bleiben die ersten 2.000 steuerfrei, auf die restlichen 600 wird normal gerechnet. Es gibt keinen Cliff-Effekt: Mehr verdienen stellt dich nie schlechter.
| Bruttogehalt / Monat | Steuerfrei | Normal besteuert |
|---|---|---|
| 1.000 € | 1.000 € (alles) | 0 € |
| 2.000 € | 2.000 € (alles) | 0 € |
| 3.000 € | 2.000 € | 1.000 € |
| 4.000 € | 2.000 € | 2.000 € |
⚠️ Steuerfrei heißt nicht abgabenfrei
Der Freibetrag wirkt nur bei der Lohnsteuer. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen auf den Arbeitslohn weiter an. Wer mit „2.000 Euro netto" rechnet, rechnet falsch.
Wer Anspruch hat und ab wann
Die Voraussetzung ist das Erreichen der Regelaltersgrenze — für Jahrgang 1964 und später also 67 Jahre, für frühere Jahrgänge gestaffelt. Welche für dich gilt, steht in Altersrente: alle Arten im Überblick.
⚠️ Ab dem Monat danach — nicht ab dem Monat selbst
Du erreichst deine Regelaltersgrenze im März 2026? Dann greift der Freibetrag ab April 2026. Nicht rückwirkend, nicht ab März. Den genauen Monat findest du auf deiner Renteninformation.
Nur für Arbeitnehmer
Der Freibetrag wirkt über die Lohnabrechnung — also für Beschäftigte im Sinne des Lohnsteuerrechts. Für Selbstständige und Freiberufler greift er in dieser Form nicht, weil dort keine Lohnsteuer anfällt, sondern Einkommensteuer. Wer selbstständig weiterarbeitet, sollte das mit der Steuerberatung klären.
Teilzeit zählt voll
Der Freibetrag ist an keine Mindestarbeitszeit geknüpft. Wer in Teilzeit unter 2.000 Euro verdient, bekommt den gesamten Lohn steuerfrei. Bei mehreren Beschäftigungen lohnt der Blick darauf, wie die Freibeträge zugeordnet werden.
💡 Der Minijob ist hier die Ausnahme
Ein klassischer Minijob wird meist pauschal mit 2 Prozent versteuert und taucht in deiner Steuererklärung gar nicht auf. Der Aktivrente-Freibetrag läuft dort ins Leere — es gibt nichts freizustellen. Wer den Freibetrag ausnutzen will, fährt mit einem Midijob (603,01–2.000 €) oder einer regulären Stelle besser. Details: Rente und Minijob.
Wie es in der Praxis läuft
Für dich: nichts. Der Arbeitgeber wendet den Freibetrag über die Lohnabrechnung an. Kein Antrag, kein Formular, keine Frist.
Was du trotzdem tun solltest:
- Den Monat deiner Regelaltersgrenze kennen — er steht auf der Renteninformation.
- Die erste Abrechnung danach prüfen — wurde der Freibetrag angewandt? Fehler in der Lohnbuchhaltung passieren, gerade bei neuen Regelungen.
- Deinen Arbeitsvertrag prüfen. Viele Verträge enden automatisch mit der Regelaltersgrenze. Wer weiterarbeiten will, muss das Hinausschieben vorher vereinbaren — solange der Vertrag noch läuft. Siehe Rentenantrag vorbereiten.
Lohnt sich Weiterarbeiten für dich?
Aktivrente, Rentenaufschub und Teilrente wirken zusammen — und unterschiedlich, je nach Situation. MeinRentenStart rechnet es durch, in rund 15 Minuten.
Zum Rentenplan →Was sich kombinieren lässt
Die Aktivrente steht nicht allein. Ab der Regelaltersgrenze kommen mehrere Dinge zusammen:
- Keine Hinzuverdienstgrenzen. Seit 2023 kannst du bei Altersrenten unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.
- Rentenaufschub. Wer die Rente nicht in Anspruch nimmt und weiterarbeitet, bekommt 0,5 Prozent Zuschlag je Monat — 6 Prozent im Jahr. Das ist doppelt so viel, wie ein Abschlag kostet, und wird kaum genutzt.
- Weitere Entgeltpunkte. Wer sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, sammelt weiter Punkte. Die Rente steigt dann jeweils zum 1. Juli des Folgejahres.
Die Kombination aus Aufschub, weiteren Beiträgen und steuerfreiem Arbeitslohn ist für Menschen, die ohnehin gern weiterarbeiten, finanziell die stärkste Konstellation im ganzen System. Den vollen Überblick gibt Rente und Arbeit.
Und die Rente selbst?
Die bleibt steuerpflichtig. Der Aktivrente-Freibetrag gilt für Arbeitslohn, nicht für deine Rente. Für Neurentner 2026 sind 84 Prozent der Rente steuerpflichtig — siehe Rente versteuern 2026.
Das ist wichtig für die Planung: Rente und Arbeitslohn werden zusammen veranlagt. Der Freibetrag stellt den Arbeitslohn frei, hebt aber nicht deine Steuerpflicht auf die Rente auf.
Merke
Die Aktivrente ist kein Geldregen, sondern ein Steuerfreibetrag — und sie greift erst ab dem Monat nach der Regelaltersgrenze. Wer vorher geht, hat nichts davon. Wer sie nutzen will, prüft zuerst seinen Arbeitsvertrag: Der endet oft automatisch genau dann, wenn der Freibetrag anfangen würde.
Häufige Fragen zur Aktivrente 2026
Was ist die Aktivrente?
Ein seit Januar 2026 geltender Steuerfreibetrag: Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze als Arbeitnehmer weiterarbeitet, zahlt auf bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat keine Lohnsteuer. Es ist keine neue Rentenart und keine zusätzliche Zahlung der Rentenversicherung.
Muss ich die Aktivrente beantragen?
Nein. Der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag direkt in der Lohnabrechnung. Prüfe trotzdem die erste Abrechnung nach Erreichen deiner Regelaltersgrenze — Fehler in der Lohnbuchhaltung kommen bei neuen Regelungen vor.
Gilt die Aktivrente auch für Frührentner?
Nein. Der Freibetrag greift erst ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Wer vorzeitig in Rente geht und dazuverdient, hat davon nichts — dazuverdienen darf er allerdings unbegrenzt, da bei Altersrenten seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr gelten.
Sind auch die Sozialabgaben frei?
Nein. Der Freibetrag wirkt nur bei der Lohnsteuer. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen auf den Arbeitslohn weiterhin an.
Gilt die Aktivrente für Selbstständige?
In dieser Form nicht. Der Freibetrag setzt an der Lohnsteuer an und wirkt über die Lohnabrechnung — Selbstständige zahlen Einkommensteuer. Wer selbstständig weiterarbeitet, sollte die eigene Situation mit einer Steuerberatung klären.
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Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Rechenbeispiele sind vereinfachte Modellrechnungen. Stand: Juli 2026.