Altersrente 2026: Alle Rentenarten, Voraussetzungen & Überblick

Es gibt nicht die eine Altersrente — es gibt sieben Arten mit unterschiedlichen Einstiegsaltern, Wartezeiten und Abschlagsregeln. Welche für dich gilt, hängt von deiner Biografie ab. Hier findest du alle Rentenarten im Überblick.

Von — Gründerin von MeinRentenStart ·

Mann und Frau diskutieren über Altersrente 2026 mit Altersvorsorge-Symbolen.

Die 4 wichtigsten Altersrenten im Überblick

Regelaltersrente: Ab 67 Jahren (Jahrgang 1964+), keine Mindestbeitragsjahre außer der allgemeinen 5-Jahres-Wartezeit, keine Abschläge. — Altersrente für langjährig Versicherte: Ab 67 (oder ab 63 mit Abschlägen), mind. 35 Beitragsjahre. — Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Ab 65 (abschlagsfrei), mind. 45 Beitragsjahre — das ist die „echte Rente mit 63". — Schwerbehindertenrente: Ab 65 (abschlagsfrei) oder ab 62 mit Abschlägen, mind. 35 Beitragsjahre + anerkannte Schwerbehinderung (GdB 50+).

Es gibt nicht die eine Altersrente. Es gibt sieben verschiedene Arten — mit unterschiedlichen Voraussetzungen, Einstiegsaltern und Abschlagsregeln. Welche für dich gilt, hängt von deiner Biografie ab: wie viele Jahre du eingezahlt hast, ob du eine Schwerbehinderung hast, ob du verbeamtet warst oder zu einer Sondergruppe gehörst.

Wer die falsche Rentenart beantragt oder zu früh in Rente geht, zahlt lebenslange Abschläge. Wer die richtige Rentenart kennt, kann noch gezielt planen — zum Beispiel durch freiwillige Beiträge, um die notwendige Beitragsjahrzahl zu erreichen. Deinen persönlichen Weg findest du mit dem MeinRentenStart-Plan.

Übersicht: Alle Altersrenten 2026 auf einen Blick

Rentenart Frühestes Alter Abschlagsfreies Alter Mindest-Wartezeit Abschlag bei Frühbeginn
Regelaltersrente 67 (Jg. 1964+) 67 5 Jahre Kein Frühbeginn möglich
Altersrente langjährig Versicherte 63 (mit Abschlag) 67 (Jg. 1964+) 35 Jahre 0,3 % pro Monat (max. 14,4 %)
Altersrente besonders langjährig Versicherte 65 (abschlagsfrei) 65 45 Jahre Kein Abschlag bei 45 Jahren
Schwerbehindertenrente 62 (mit Abschlag) 65 35 Jahre + GdB 50+ 0,3 % pro Monat (max. 10,8 %)
Erwerbsminderungsrente (voll) Jedes Alter Jedes Alter (bei Abzügen) 5 Jahre; 3J Pflichtbeitr. in letzten 5J Zurechnungszeit bis 67 (kein echter Abschlag)
Altersrente für Frauen Auslaufmodell (Jg. vor 1952) 15 Jahre; 10J nach 40. Lj. Nur noch für ältere Jahrgänge relevant
Altersrente langjährig Arbeitslose Auslaufmodell (Jg. vor 1952) 15 Jahre + Arbeitslosigkeit Nur noch für ältere Jahrgänge relevant

Welche Rentenart passt zu dir?

Nicht jede Rentenart ist für jede Biografie erreichbar. Unser kostenloser Plan zeigt dir, welche Rentenarten du erfüllst, wann du frühestens abschlagsfrei in Rente kannst — und was noch möglich ist.

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Regelaltersrente: Der Standardfall

Die Regelaltersrente ist die häufigste Rentenart. Für alle ab Jahrgang 1964 liegt das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren. Eine Mindestversicherungszeit von 5 Jahren ist erforderlich — das ist für die allermeisten Arbeitnehmer kein Hindernis. Es gibt weder Abschläge noch Einschränkungen beim Hinzuverdienst nach dem Rentenbeginn.

📅 Regelrentenalter nach Jahrgang

Das Regelrentenalter wurde schrittweise von 65 auf 67 angehoben. Für Jahrgang 1958 gilt 66 Jahre, für 1959 gilt 66 Jahre und 2 Monate — und so weiter, bis Jahrgang 1964+ bei 67 Jahren angekommen ist. Wer unsicher ist, welches Alter für seinen Jahrgang gilt: Die DRV gibt auf ihrer Website eine Übersichtstabelle heraus.

Altersrente für langjährig Versicherte (35 Beitragsjahre)

Mit mindestens 35 Jahren Wartezeit kann man die Altersrente für langjährig Versicherte beziehen — jedoch erst ab 63 Jahren und nur mit Abschlägen: 0,3 % pro Monat der Vorziehung, dauerhaft. Bei 4 Jahren früher sind das 14,4 % weniger Rente — lebenslang.

Wer bis zum Regelrentenalter wartet, bekommt diese Rente ohne Abschlag. Die meisten Menschen mit mehr als 35 Beitragsjahren wählen daher entweder die abschlagsfreie Regelaltersrente oder prüfen, ob sie die 45-Jahre-Voraussetzung für eine frühere abschlagsfreie Rente erfüllen.

💡 Was zählt zur 35-Jahres-Wartezeit?

Für die 35-Jahres-Wartezeit zählen: Pflichtbeitragszeiten, freiwillige Beitragszeiten, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, Zeiten des Bezugs von ALG I, Anrechnungszeiten (Krankheit, Schulzeit ab 17, Studium) und Berücksichtigungszeiten. Das ist eine sehr weite Definition — viele Menschen erfüllen die 35 Jahre, ohne es zu wissen.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre)

Wer 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung gesammelt hat, kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beziehen — abschlagsfrei, ab 65 Jahren. Das ist der Weg, den viele umgangssprachlich als „Rente mit 63" bezeichnen — auch wenn das Einstiegsalter je nach Jahrgang variiert.

🔍 Die 45-Jahres-Regel: Was zählt — und was nicht

Für die 45-Jahres-Wartezeit zählen: Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung oder Selbstständigkeit, Kindererziehungszeiten (bis zu 10 Jahre insgesamt), Pflegezeiten, Wehrdienstzeiten. Nicht zählen: Zeiten des ALG-II-Bezugs (Bürgergeld), reine Anrechnungszeiten wie Studium oder Schulzeit ohne Beiträge, freiwillige Beitragszeiten (mit wenigen Ausnahmen). Die genaue Abgrenzung ist entscheidend — ein Blick in den Versicherungsverlauf lohnt sich. Vollständiger Artikel: Frührente mit 63 — alle Voraussetzungen und Abschläge →

Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente ist keine klassische Altersrente, sondern eine Absicherung bei dauerhafter Erkrankung oder Behinderung vor dem Rentenalter. Sie greift, wenn jemand aufgrund von Krankheit oder Behinderung weniger als 6 Stunden täglich (teilweise EM-Rente) oder weniger als 3 Stunden (volle EM-Rente) arbeiten kann.

Wichtige Voraussetzungen: 5 Jahre allgemeine Wartezeit und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge. Die Rente wird bis zum 67. Lebensjahr durch eine Zurechnungszeit aufgewertet — als hätte man bis dahin weitergearbeitet. Vollständiger Artikel: Erwerbsminderungsrente — Voraussetzungen und Höhe →

Hinterbliebenenrente und Sonderfälle

Neben den Altersrenten gibt es weitere Rentenarten für besondere Lebenskonstellationen:

  • Witwen- und Witwerrente: Der überlebende Ehepartner erhält — abhängig vom Alter, eigener Rente und Trauerdauer — einen Anspruch auf 25 % (kleine Witwen-/Witwerrente) oder 55 % (große Witwen-/Witwerrente) der Rente des Verstorbenen. Mehr zur Hinterbliebenenrente 2026 →
  • Rente nach Scheidung: Im Versorgungsausgleich werden Rentenanwartschaften aus der Ehezeit aufgeteilt. Was das für deine Rentenhöhe bedeutet, hängt von der Entscheidung des Familiengerichts ab. Mehr zur Rente nach Scheidung →
  • Rente bei Schwerbehinderung: Mit einem GdB von mindestens 50 und 35 Beitragsjahren kann man bereits ab 65 (abschlagsfrei) oder ab 62 (mit Abschlag) in Rente gehen. Mehr zur Schwerbehindertenrente →

Alle P3-Themen: Dein Wegweiser zu den Rentenarten

Dieser Artikel ist die Pillar-Seite für das Thema Rentenarten. Die folgenden Cluster-Artikel vertiefen die einzelnen Rentenarten:

Noch kein Rentenantrag gestellt? Der vollständige Leitfaden zum Rentenantrag 2026 zeigt dir die nächsten Schritte. Und wer wissen will, wie viel Rente er konkret bekommt, findet alle Formeln und Beispiele in Rente berechnen 2026 →

Häufige Fragen zu Altersrenten

Ab wann kann ich in Rente gehen?

Das hängt von deiner Wartezeit und deinem Jahrgang ab. Die früheste Möglichkeit mit Abschlag ist 63 Jahre (mit 35 Beitragsjahren). Abschlagsfrei geht es ab 65 Jahren — wenn du 45 Beitragsjahre hast. Die Regelaltersrente gibt es ohne Voraussetzungen (außer 5 Jahren Wartezeit) ab 67. Für eine persönliche Einschätzung hilft unser kostenloser Rentenplan →

Was ist der Unterschied zwischen 35 und 45 Beitragsjahren?

Mit 35 Jahren hast du Zugang zur Altersrente für langjährig Versicherte — ab 63 mit Abschlägen oder ab 67 ohne. Mit 45 Jahren hast du Zugang zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte — ab 65 ohne Abschläge. Der Unterschied bei der Berechnung der 45 Jahre: Studienzeiten und reines ALG II zählen dort nicht mit, bei den 35 Jahren schon.

Gibt es Abschläge, wenn ich früher in Rente gehe?

Ja — außer bei der Regelaltersrente und der Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre). Bei allen anderen Rentenarten, die einen Frühbezug ermöglichen, wird die Rente um 0,3 % pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme dauerhaft reduziert. Bei 2 Jahren früher sind das 7,2 %, bei 4 Jahren früher 14,4 % — für den Rest deines Lebens.

Kann ich nach der Rente noch arbeiten?

Ja. Seit der Flexirentenreform gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr für Rentner, die das Regelrentenalter (67) erreicht haben. Wer vor dem Regelrentenalter in Rente geht, kann ebenfalls unbegrenzt hinzuverdienen — allerdings werden Beiträge auf den Hinzuverdienst weiterhin fällig, was die Rente leicht erhöht.

Was ist die Altersrente für Frauen — gibt es die noch?

Die Altersrente für Frauen ist ein Auslaufmodell und gilt nur noch für Frauen des Jahrgangs 1951 oder früher. Sie erfordert mindestens 15 Versicherungsjahre und 10 Beitragsjahre nach dem 40. Lebensjahr. Für aktuelle Jahrgänge (ab 1952) ist diese Rentenart nicht mehr zugänglich.

Bereit?

Welche Rentenart gilt für dich — und wann kannst du abschlagsfrei in Rente?

Die Rentenart hängt von deiner persönlichen Biografie ab. Unser Plan prüft, welche Voraussetzungen du erfüllst — und zeigt dir, was noch möglich ist. Kostenlos, in 15 Minuten.

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Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Renten-, Steuer- oder Rechtsberatung. Rentenrechtliche Voraussetzungen und Altersgrenzen können sich durch Gesetzesänderungen verändern. Für verbindliche Auskünfte wende dich an die Deutsche Rentenversicherung oder einen zugelassenen Rentenberater. Stand: April 2026.