Wann solltest du deinen Rentenantrag stellen? Vorlauf und Rente mit 64
Stelle deinen Rentenantrag möglichst rund 3 Monate vor deinem gewünschten Rentenbeginn. Hier erfährst du, wie du deinen Beginn berechnest, wann eine rückwirkende Altersrente möglich ist und welche Voraussetzungen für deine Rente mit 64 gelten.
Von Anna Schwengle — Gründerin von MeinRentenStart ·

Der Artikel behandelt deine gesetzliche Altersrente. Stand: September 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Reiche deinen Antrag möglichst rund 3 Monate vor deinem gewünschten Rentenbeginn ein. Das ist eine Empfehlung, keine gesetzliche Pflichtfrist.
- Die Bearbeitung dauert im Schnitt rund 13 Wochen. Ein Bescheid oder eine Zahlung bis zu deinem geplanten Beginn ist damit nicht garantiert.
- Für einen rückwirkenden Beginn musst du deinen Antrag grundsätzlich innerhalb von 3 Kalendermonaten nach Ablauf des Monats stellen, in dem du alle Voraussetzungen erfüllt hast.
- Verpasst du diese gesetzliche Frist, beginnt deine Altersrente grundsätzlich erst mit dem Antragsmonat.
- Wirst du 2026 64 Jahre alt, gehörst du zum Jahrgang 1962. Mit 35 Versicherungsjahren kannst du grundsätzlich genau mit 64 starten, allerdings mit 9,6 Prozent dauerhaftem Abschlag.
- Mit 45 anrechenbaren Versicherungsjahren liegt deine abschlagsfreie Altersgrenze für Jahrgang 1962 bei 64 Jahren und 8 Monaten.
Lege deine Rentenauskunft bereit und notiere deinen gewünschten Rentenbeginn.
Berechne zuerst deinen möglichen Rentenbeginn
Dein Rentenbeginn hängt von deinem Geburtsdatum, deiner Rentenart und deinen anrechenbaren Versicherungszeiten ab. Das Ende deines Arbeitsvertrags legt ihn nicht automatisch fest. Auch eine Renteninformation oder Rentenauskunft ersetzt deinen Antrag nicht.
Eine Altersrente beginnt grundsätzlich mit dem Kalendermonat, zu dessen Beginn du alle Voraussetzungen erfüllst. Erreichst du die nötige Altersgrenze im Laufe eines Monats, kommt deshalb meist der folgende Monat als Beginn infrage.
So gehst du beim Berechnen vor
- Wähle die Altersrente, deren Voraussetzungen du erfüllen kannst.
- Ermittle die Altersgrenze für deinen Jahrgang.
- Prüfe, ob du die erforderlichen Versicherungszeiten bis dahin erreichst.
- Bestimme den ersten Monat, zu dessen Beginn alle Voraussetzungen vorliegen.
- Rechne von deinem gewünschten Rentenbeginn rund 3 Monate für den Antrag zurück.
Bei einem Geburtstag am Monatsersten kann bereits der Geburtstagsmonat zählen. Rechtlich vollendest du das Lebensjahr mit Ablauf des Vortags. Wenn du beispielsweise am 1. März geboren bist, kann die passende Altersgrenze bereits mit Ablauf des Februars erreicht sein. Voraussetzung ist, dass auch deine übrigen Bedingungen erfüllt sind.
TIPP
Unterscheide deinen Rentenbeginn von deinem ersten Zahlungseingang. Eine neu beginnende Altersrente wird grundsätzlich am Monatsende für den jeweiligen Monat gezahlt. Plane diesen Abstand zu deinem letzten Gehalt ein.
Vergleiche die Altersrenten und ihre Voraussetzungen. Lass dir anschließend deinen konkreten Rentenbeginn von der Deutschen Rentenversicherung, kurz DRV, erklären.
Prüfe, ob du mit 64 in Rente gehen kannst
Die „Rente mit 64“ ist keine eigene Rentenart. Entscheidend ist, ob du eine Altersrente mit 35 oder mit 45 anrechenbaren Versicherungsjahren nutzen kannst. Beide Wege haben unterschiedliche Altersgrenzen.
Mit 35 Versicherungsjahren: So hoch ist dein Abschlag
Die Altersrente für langjährig Versicherte kannst du grundsätzlich ab 63 beziehen. Dafür brauchst du 35 Jahre anrechenbare Versicherungszeiten. Beginnst du vor deiner maßgeblichen abschlagsfreien Altersgrenze, beträgt der dauerhafte Abschlag 0,3 Prozent je vorgezogenem Monat.
Die Tabelle zeigt den Start genau mit 64. Sie gilt für die genannten Altersrenten ohne besondere Vertrauensschutzfälle. Für schwerbehinderte Menschen gelten andere Voraussetzungen und Altersgrenzen.
| Dein Geburtsjahr | Abschlagsfreie Altersgrenze bei 35 Jahren | Dein Abschlag bei Beginn genau mit 64 | Abschlagsfreier Beginn mit 45 Jahren |
|---|---|---|---|
| 1961 | 66 Jahre und 6 Monate | 9,0 Prozent | 64 Jahre und 6 Monate |
| 1962 | 66 Jahre und 8 Monate | 9,6 Prozent | 64 Jahre und 8 Monate |
| 1963 | 66 Jahre und 10 Monate | 10,2 Prozent | 64 Jahre und 10 Monate |
| 1964 und später | 67 Jahre | 10,8 Prozent | 65 Jahre |
Für Jahrgang 1962 liegt ein Beginn genau mit 64 insgesamt 32 Monate vor der abschlagsfreien Altersgrenze. Daraus folgen 32 × 0,3 Prozent = 9,6 Prozent Abschlag. Beginnst du später, aber noch vor dieser Altersgrenze, fällt der Abschlag entsprechend geringer aus.
Suche deinen Jahrgang in der Tabelle und vergleiche deinen gewünschten Beginn mit der ausführlichen Jahrgangstabelle für deine Frührente.
Mit 45 Versicherungsjahren: Warum du nicht immer genau mit 64 starten kannst
Bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte reicht es nicht, 45 anrechenbare Jahre erreicht zu haben. Du musst zusätzlich die Altersgrenze deines Jahrgangs erfüllen. Diese Rentenart kannst du nicht früher mit Abschlag beziehen.
Beispiel: Du bist am 18. März 1962 geboren. Wenn du die 35 Jahre erfüllst, kommt der 1. April 2026 als Rentenbeginn mit 9,6 Prozent Abschlag infrage. Für die abschlagsfreie Altersrente mit 45 Jahren erreichst du die Altersgrenze erst am 18. November 2026. Sind dann alle Voraussetzungen erfüllt, kommt der 1. Dezember 2026 als Beginn infrage.
ACHTUNG
35 oder 45 Versicherungsjahre sind nicht einfach deine Arbeitsjahre. Die Rentenarten berücksichtigen unterschiedliche Zeiten. Außerdem kannst du nach bindender Bewilligung einer Altersrente grundsätzlich nicht in eine andere Altersrentenart wechseln. Lass deshalb beide Wege vor deinem Antrag vergleichen.
Bitte die DRV um eine Gegenüberstellung deiner möglichen Beginntermine und Abschläge. Lege erst danach fest, welchen Beginn du beantragen möchtest.
Plane deinen Vorlauf für Unterlagen und Antrag
Die Empfehlung von 3 Monaten betrifft den Rentenantrag. Mit deiner Vorbereitung solltest du vorher beginnen. Fehlende Versicherungszeiten oder Nachweise kannst du bereits klären, bevor du den Antrag einreichst.
Die folgenden 12 und 6 Monate sind praktische Orientierungspunkte. Sie sind keine gesetzlichen Fristen.
| Dein Zeitpunkt | Das erledigst du | Darauf achtest du |
|---|---|---|
| Etwa 12 Monate vor deinem Rentenbeginn | Prüfe deine Rentenart, deinen möglichen Beginn und deinen Versicherungsverlauf. | Stoße bei fehlenden Zeiten eine Kontenklärung an. |
| Etwa 6 Monate vorher | Sammle Nachweise und kläre offene Fragen mit der DRV und deiner Krankenkasse. | Plane zusätzliche Abstimmungen bei Auslandszeiten ein. |
| Rund 3 Monate vorher | Reiche deinen Rentenantrag möglichst vollständig ein. | Sichere einen Nachweis über den Eingang. |
| Nach deinem Antrag | Beantworte Rückfragen und reiche angeforderte Belege nach. | Beachte die Frist im jeweiligen Schreiben. |
Prüfe deine Zeiten und lege deine Angaben bereit
Vergleiche Beschäftigung, Ausbildung, Kindererziehung, Pflege und Auslandszeiten mit deinem Versicherungsverlauf. Nicht jede Lücke ist ein Fehler. Kläre aber, ob rentenrechtlich relevante Zeiten fehlen.
Für den Antrag brauchst du unter anderem deine Rentenversicherungsnummer, persönliche Daten, deine steuerliche Identifikationsnummer, deine IBAN und Angaben zur Krankenversicherung. Welche weiteren Nachweise nötig sind, hängt von deiner Situation ab.
Prüfe außerdem deinen Arbeitsvertrag. Dein Rentenantrag beendet dein Arbeitsverhältnis nicht automatisch. Möchtest du neben deiner Altersrente weiterarbeiten, lies die Hinweise zu deiner Rente und einem Minijob.
Trage jetzt deinen geplanten Rentenbeginn und die Vorbereitungstermine in deinen Kalender ein.
Kostenloser Download
Rentenantrag-Kalender 2026 — Halte deinen Rentenbeginn, deinen Antragstermin und offene Aufgaben übersichtlich fest.
PDF herunterladen →Stelle deinen Rentenantrag rund 3 Monate vorher
Wenn du zum 1. Dezember 2026 in Altersrente gehen möchtest, ist Anfang September 2026 ein passender Orientierungspunkt für deinen Antrag. Voraussetzung ist, dass du zum gewünschten Beginn alle Bedingungen deiner Rentenart erfüllst.
Du kannst deinen Antrag online, auf Papier oder mit Unterstützung einer Beratungsstelle stellen. Auf Papier nutzt du für deine Versichertenrente den Vordruck R0100 mit den erforderlichen ergänzenden Angaben und Anlagen. Reiche denselben Antrag nicht vorsorglich mehrfach auf verschiedenen Wegen ein.
Wähle mit der Anleitung So stellst du deinen Rentenantrag Schritt für Schritt deinen Antragsweg. Weitere Anleitungen findest du auf der Themenseite für deinen Rentenantrag.
Wenn du 6 Monate vorher starten möchtest
Ein früherer Antrag ist grundsätzlich möglich. Ob 6 Monate Vorlauf für dich sinnvoll sind, hängt etwa von deinem bereits feststehenden Beginn und offenen Versicherungszeiten ab. Eine frühere Abgabe garantiert keine bestimmte Bearbeitungsdauer.
Kläre mit der DRV, ob du bereits den Rentenantrag einreichen oder zuerst fehlende Zeiten in deinem Versicherungskonto klären solltest.
Wenn dir noch Unterlagen fehlen
Warte nicht allein wegen fehlender Belege über eine relevante Antragsfrist hinaus. Du kannst deinen Antrag zunächst formlos stellen und Formulare sowie Nachweise nachreichen. Erkläre eindeutig, dass du Altersrente beantragst. Nenne deinen gewünschten Beginn und deine Versicherungsnummer, sofern bekannt.
ACHTUNG
Eine bloße Bitte um einen Beratungstermin oder um Formulare ist nicht automatisch ein Rentenantrag. Für deine Frist zählt grundsätzlich der Eingang des Antrags, nicht der Tag, an dem du einen Brief abschickst.
Bitte um eine Eingangsbestätigung und lass dir nennen, welche Unterlagen du noch nachreichen sollst.
Wenn du auf deinen Bescheid wartest
Die Bearbeitung dauert im Schnitt rund 3 Monate, umgerechnet etwa 13 Wochen. Fehlende Nachweise, ungeklärte Versicherungszeiten oder Rückfragen bei anderen Stellen können die Bearbeitung verlängern. Auch ein vollständiger Antrag garantiert keinen Bescheid innerhalb dieser Zeit.
Fehlt nach etwa 13 Wochen dein Bescheid, ist eine Sachstandsanfrage sinnvoll. Das ist eine praktische Orientierung, keine gesetzliche Bearbeitungsfrist. Droht dir zum Rentenbeginn eine Zahlungslücke, sprich die DRV früher darauf an.
Halte für deine Nachfrage Versicherungsnummer, Eingangsdatum und gewünschten Beginn bereit. Nutze die Hinweise zur Bearbeitungsdauer deines Rentenantrags.
Prüfe, ob du deine Altersrente rückwirkend bekommen kannst
Hast du deinen Antrag nicht 3 Monate vor dem Rentenbeginn gestellt, ist er deshalb noch nicht gesetzlich zu spät. Die Empfehlung für den Vorlauf und die gesetzliche Frist für einen rückwirkenden Beginn haben unterschiedliche Zwecke.
Nach § 99 Absatz 1 SGB VI beginnt deine Altersrente grundsätzlich mit dem Kalendermonat, zu dessen Beginn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Dafür musst du deinen Antrag spätestens bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Monat stellen, in dem du diese Voraussetzungen erfüllt hast.
Der Ausgangspunkt ist also der Monat, in dem du alle Voraussetzungen erfüllst. Das ist nicht automatisch der Monat deines Rentenbeginns. Bei einem späteren Antrag beginnt deine Altersrente grundsätzlich erst mit dem Antragsmonat.
So zählst du die 3 Kalendermonate
Angenommen, du erfüllst am 18. März 2026 erstmals alle Voraussetzungen für deine gewählte Altersrente. Dann kommt der 1. April 2026 als frühester Beginn infrage. Die 3 folgenden Kalendermonate sind April, Mai und Juni.
- Geht dein Antrag bis zum 30. Juni 2026 ein, kann deine Altersrente grundsätzlich ab dem 1. April 2026 beginnen.
- Geht dein Antrag erst im Juli 2026 ein, beginnt sie grundsätzlich erst ab dem 1. Juli 2026.
- Das Beispiel setzt voraus, dass du keinen späteren Beginn beantragst und keine besonderen Umstände vorliegen.
ACHTUNG
„Rückwirkend“ bedeutet nicht, dass du immer die letzten 3 Monate vor deinem Antrag bezahlt bekommst. Entscheidend sind der Monat, in dem du die Voraussetzungen erfüllt hast, und der rechtzeitige Eingang deines Antrags.
Die Frist legt nicht fest, wann die DRV entscheidet oder wann eine mögliche Nachzahlung eingeht. Notiere den Monat, in dem du alle Voraussetzungen erfüllt hast, und lass die DRV deine konkrete Antragsfrist prüfen.
Wenn du eine andere Rentenart beantragst
Übertrage diese Regel nicht ungeprüft auf andere Rentenarten. Für Erwerbsminderungsrenten können zusätzliche Regeln zum Beginn gelten, insbesondere bei befristeten Renten. Hinterbliebenenrenten haben eigene Regeln für rückwirkende Zahlungen.
Auch Versicherungszeiten im Ausland bedeuten nicht pauschal, dass du eine längere Antragsfrist hast. Sie können aber zusätzliche Abstimmungen erfordern.
Kläre deinen Zeitplan mit der DRV, wenn einer dieser Fälle auf dich zutrifft. Lies ergänzend die Hinweise zu deiner Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente.
Fazit: So findest du deinen richtigen Zeitpunkt
Drei Monate Vorlauf sind eine gute Faustregel. Dein Fall hängt aber an deinem Jahrgang, deinem letzten Arbeitstag und daran, ob dein Versicherungskonto schon geklärt ist — erst zusammen ergibt das ein Datum. Genau hier setzt MeinRentenStart an: Du beantwortest wenige Fragen und bekommst deinen persönlichen Rentenfahrplan als PDF, mit deinen Fristen und deinen Unterlagen.
Häufige Fragen: Wann stellst du deinen Rentenantrag?
Wie lange vorher solltest du deinen Rentenantrag stellen?
Reiche deinen Antrag auf Altersrente möglichst rund 3 Monate vor deinem gewünschten Beginn ein. Prüfe Versicherungszeiten und Unterlagen vorher. Der Vorlauf ist eine Empfehlung und garantiert keinen rechtzeitigen Bescheid. Rechne von deinem geplanten Beginn 3 Monate zurück und notiere deinen Antragstermin.
Kannst du deinen Rentenantrag schon 6 Monate vorher stellen?
Ja, ein früherer Antrag ist grundsätzlich möglich. Ob 6 Monate vorher sinnvoll sind, hängt von deinem Rentenbeginn und offenen Fragen zu deinem Versicherungskonto ab. Kläre mit der DRV, ob du schon den Antrag einreichen oder zunächst fehlende Zeiten nachweisen solltest.
Kannst du deine Altersrente rückwirkend beantragen?
Ja, grundsätzlich innerhalb der Frist nach § 99 Absatz 1 SGB VI. Dein Antrag muss spätestens bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Monat eingehen, in dem du alle Voraussetzungen erfüllt hast. Es gibt keine pauschale Zahlung für die letzten 3 Monate vor jedem Antrag. Lass dir den maßgeblichen Ausgangsmonat von der DRV bestätigen.
Was passiert, wenn du deinen Rentenantrag zu spät stellst?
Verpasst du die gesetzliche Frist, beginnt deine Altersrente grundsätzlich erst mit dem Antragsmonat. Ein Antrag weniger als 3 Monate vor deinem gewünschten Beginn ist dagegen noch nicht automatisch verspätet. Reiche deinen Antrag ein und kläre anschließend, welche Nachweise du nachreichen musst.
Kannst du 2026 mit 64 in Rente gehen?
Wenn du 2026 64 wirst, bist du Jahrgang 1962. Mit 35 anrechenbaren Versicherungsjahren kannst du grundsätzlich genau mit 64 Altersrente beziehen. Der dauerhafte Abschlag beträgt dann 9,6 Prozent. Mit 45 anrechenbaren Jahren liegt deine abschlagsfreie Altersgrenze bei 64 Jahren und 8 Monaten. Lass beide Beginntermine vor deinem Antrag vergleichen.
Beginnt deine Rente automatisch an deinem 64. Geburtstag?
Nein. Du brauchst einen Antrag und musst die Voraussetzungen deiner Rentenart erfüllen. Die Altersrente beginnt zu einem Monatsersten, meist im Monat nach dem Erreichen der Altersgrenze. Bei einem Geburtstag am Monatsersten kann bereits dieser Monat zählen. Prüfe deinen konkreten Beginn anhand deines vollständigen Geburtsdatums mit der DRV.
Bekommst du nach 13 Wochen sicher deinen Rentenbescheid?
Nein. Rund 13 Wochen entsprechen ungefähr der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von 3 Monaten. Dein Antrag kann früher abgeschlossen sein oder länger dauern. Frage nach diesem Zeitraum nach dem Stand; bei einer drohenden Zahlungslücke wende dich früher an die DRV.
Dieser Artikel informiert dich allgemein. Er ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Rentenberatung. Kläre deinen konkreten Rentenbeginn, mögliche Abschläge und deine Antragsfrist mit der DRV.
Quellen
DEIN ZEITPLAN
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Wenn du deinen Rentenbeginn, deine Unterlagen und offene Aufgaben zusammenführen möchtest, kannst du deinen persönlichen Rentenplan nutzen. Halte dafür deine Rentenauskunft und deinen gewünschten Beginn bereit.
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