Rente und Minijob: Was Rentner beim Hinzuverdienst beachten müssen

Mit Minijob und Rente gleichzeitig — das ist möglich und seit 2023 ohne Rentenkürzung. Aber Rentenversicherungspflicht, Krankenversicherung und der Aktivrente-Freibetrag machen den Unterschied je nach Altersgruppe. Dieser Guide erklärt, was für wen gilt.

Von — Gründerin von MeinRentenStart ·

Rentner mit Minijob: Gesetzliche Regelungen, Freibeträge & Rentenkürzung vermeiden.

Minijob und Rente — was gilt?

Minijob und Rente gleichzeitig ist möglich — und seit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenze am 1. Januar 2023 wird die Rente dadurch nicht mehr gekürzt. Das gilt für alle Altersrentenarten: vorgezogene Rente (z. B. Rente mit 63) und Regelaltersrente. Wichtig ist aber: Ein Minijob ist nicht automatisch sozialversicherungsfrei für Rentner. Es gibt Unterschiede bei der Rentenversicherungspflicht je nach Altersgruppe — und die Kombination mit der Aktivrente (ab Regelrentenalter, ab 2026) bringt zusätzliche Vorteile, die viele nicht kennen.

Mit Minijob und Rente gleichzeitig — das ist möglich und unter der Regelaltersgrenze sogar ohne Abzüge bei der Rente seit 2023. Der Minijob ist für viele Rentner eine attraktive Form des Zuverdiensts: vertraut, begrenzt und mit klarer Einkommensgrenze. Aber was ein Minijob rentenversicherungsrechtlich bedeutet, hängt davon ab, ob du schon das Regelrentenalter erreicht hast oder nicht.

Rentenversicherungspflicht im Minijob: Befreiung möglich?

💡 Minijob-Rentenversicherung für Rentner

Im Minijob gilt grundsätzlich Rentenversicherungspflicht — auch für Rentner. Das bedeutet:

Arbeitgeber zahlt: 15 % Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung (auf den Minijob-Lohn)
Arbeitnehmer zahlt: Eigenen Aufstockungsbeitrag von 3,6 % (auf den Minijob-Lohn)
Zusammen ergibt das den vollen Beitragssatz von 18,6 %.

Du kannst als Rentner jedoch von der eigenen Rentenversicherungspflicht befreien lassen — der Arbeitgeberanteil (15 %) bleibt dann trotzdem fällig. Die Befreiung beantragst du schriftlich beim Arbeitgeber (kein eigenes DRV-Formular nötig). Wichtig: Die Entscheidung ist für das jeweilige Beschäftigungsverhältnis bindend und kann nicht rückwirkend geändert werden.

Lohnt sich der Verzicht auf Befreiung? Wer die Beiträge zahlt (3,6 % von max. 556 € = ca. 20 € / Monat), bekommt dafür eine kleine dauerhafte Rentensteigerung. Bei sehr kurzen Beschäftigungszeiten oder bereits hoher Rente lohnt sich das selten. Bei längeren Beschäftigungszeiten kann es sich summieren.

Auswirkung auf die Rente je nach Altersgruppe

Situation Rentenkürzung durch Minijob? RV-Pflicht im Minijob? Aktivrente-Freibetrag nutzbar?
Vorgezogene Rente vor Regelrentenalter (z. B. Rente mit 63) Nein — seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenze Ja (Befreiung möglich) Nein — gilt erst ab Regelrentenalter
Vollrente nach Regelrentenalter (ab 67 J.) Nein Ja (Befreiung möglich; nach Regelrentenalter: Wahlrecht) Ja — bis 24.000 € / Jahr steuerfrei (2026)
Teilrente (Flexirente-Modell) Nein — seit 2023 keine Kürzung mehr Ja (Befreiung möglich) Nein — gilt nur bei Vollrente nach Regelrentenalter

Aktivrente und Minijob: Kombination ab Regelrentenalter

💡 Minijob + Aktivrente kombinieren

Ab 2026 gilt der Aktivrente-Steuerfreibetrag für Arbeitnehmer, die nach dem Regelrentenalter weiterarbeiten — und das schließt Minijobber grundsätzlich ein. Allerdings: Ein klassischer Minijob (pauschalbesteuerter Minijob, 2 % Pauschalsteuer) unterliegt einer eigenen Steuerregelung und fließt nicht in die Lohnsteuerkarte ein. Der Aktivrente-Freibetrag wirkt sich dort anders aus als bei einem regulären Arbeitsverhältnis.

Wer einen Midijob (556–2.000 € / Monat) oder ein reguläres Beschäftigungsverhältnis wählt, kann den Aktivrente-Freibetrag vollständig nutzen. Für Vollrentner nach Regelrentenalter, die mehr verdienen wollen als der Minijob erlaubt, kann das Midijob-Modell steuerlich attraktiver sein.

Mehr zu den genauen Voraussetzungen und dem Freibetrag: Aktivrente 2026 — der Steuerfreibetrag für Weiterarbeitende ↔.

Entscheidungshilfe: Was ist für dich sinnvoll?

🤔 Minijob, Midijob oder reguläre Stelle — was lohnt sich?

Minijob (bis 556 €/Monat) sinnvoll, wenn:
☐ Du wenig und überschaubar arbeiten möchtest
☐ Du keine volle Sozialversicherungspflicht willst
☐ Du bereits das Regelrentenalter erreicht hast und den Steuervorteil der Aktivrente nur begrenzt nutzt
☐ Du im Nebenerwerb tätig bist (z. B. Aushilfe, Haushalt)

Reguläre Stelle (ab 556 €/Monat) sinnvoll, wenn:
☐ Du nach dem Regelrentenalter arbeitest und den Aktivrente-Freibetrag (bis 24.000 €/Jahr) voll ausschöpfen willst
☐ Du durch weitere Beiträge deine laufende Rente erhöhen möchtest (Verzicht auf Befreiung)
☐ Dein Arbeitgeber eine sozialversicherungspflichtige Anstellung bevorzugt

Die steuerlichen Auswirkungen von Rente + Arbeitseinkommen erklärt der Artikel Rente versteuern 2026 ↔.

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Häufige Fragen

Darf ich als Rentner mehrere Minijobs gleichzeitig haben?

Ja — aber: Wenn du mehrere Minijobs parallel ausübst, werden die Verdienste addiert. Übersteigt die Summe die Minijob-Grenze (556 €/Monat, Stand 2026), wird das Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungspflichtig — rückwirkend ab Beginn der Überschreitung. Ausnahme: Ein Minijob als Rentner nach Regelrentenalter und ein weiterer Minijob können unter Umständen getrennt bewertet werden. Im Zweifel sollte die Minijob-Zentrale direkt kontaktiert werden (0355 2902-70799).

Muss ich einen Minijob in meiner Steuererklärung angeben?

Einen pauschalbesteuerten Minijob (2 % Pauschalsteuer durch den Arbeitgeber) musst du grundsätzlich nicht in der Steuererklärung angeben — die Steuer gilt als abgegolten. Hast du jedoch mehrere Einkommensquellen (Rente + Minijob + ggf. weitere Einkünfte), kann eine Pflicht zur Steuererklärung entstehen. Als Rentner mit Rente und Minijob empfiehlt sich eine Prüfung beim Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater.

Ändert sich meine Krankenversicherung durch einen Minijob?

Nein — ein Minijob ändert nichts an deiner Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Du bleibst als Rentner in der KVdR pflichtversichert. Für den Minijob selbst zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung von 13 %, der direkt an die Minijob-Zentrale abgeführt wird. Du zahlst als Minijobber keine eigenen Krankenversicherungsbeiträge. Deine KVdR-Beiträge auf die Rente laufen davon unabhängig weiter.

Erhöht ein Minijob nach Regelrentenalter meine Rente?

Nur wenn du nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit bist. Wer die vollen Beiträge (15 % AG + 3,6 % AN = 18,6 %) zahlt, bekommt die entsprechenden Entgeltpunkte gutgeschrieben — die jährlich zum 1. Juli die laufende Rente erhöhen. Bei einem Minijob von 556 €/Monat und einem Jahr Beschäftigung entstehen so ca. 0,146 Entgeltpunkte — das entspricht einem dauerhaften monatlichen Rentenzuschlag von etwa 5,50 €. Das ist überschaubar, summiert sich aber über mehrere Jahre.


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Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Angaben ohne Gewähr — Stand April 2026.