Frührente mit 63: Deine Jahrgangstabelle, Abschläge und Unterlagen 2026
Wann du mit 63 in Rente gehen kannst, hängt von deinem Jahrgang und deinen Versicherungszeiten ab. Hier findest du deine Abschläge, den passenden Zeitpunkt für deinen Antrag und die Unterlagen, die du vorbereiten solltest.
Von Anna Schwengle — Gründerin von MeinRentenStart ·

Das Wichtigste in Kürze
- Mit 35 Jahren anrechenbaren Versicherungszeiten kannst du die Altersrente für langjährig Versicherte ab 63 beziehen. Dafür musst du einen dauerhaften Abschlag einplanen.
- Mit 45 Jahren kannst du die Altersrente für besonders langjährig Versicherte abschlagsfrei beziehen. Die Altersgrenze hängt von deinem Jahrgang ab: Für Jahrgang 1964 und später liegt sie bei 65 Jahren.
- Bei einem Start genau mit 63 beträgt der Abschlag für Jahrgang 1959 insgesamt 11,4 Prozent, für 1960 sind es 12 Prozent und für 1961 sind es 12,6 Prozent.
- Stelle deinen Antrag möglichst etwa 3 Monate vor deinem gewünschten Rentenbeginn. Kläre fehlende Versicherungszeiten vorher.
Suche zuerst deinen Jahrgang in der Tabelle und notiere deinen gewünschten Rentenbeginn.
35 oder 45 Jahre: Welcher Weg passt zu dir?
Die „Rente mit 63“ ist kein eigener gesetzlicher Rentenname. Gemeint sind meist zwei unterschiedliche Altersrenten. Entscheidend ist nicht nur, wie lange du gearbeitet hast. Auch andere Zeiten können mitzählen.
| Das prüfst du | Für langjährig Versicherte | Für besonders langjährig Versicherte |
|---|---|---|
| Erforderliche Wartezeit | 35 Jahre | 45 Jahre |
| Frühester Beginn für Jahrgang 1964 und später | 63 Jahre mit Abschlag | 65 Jahre ohne Abschlag |
| Abschlag | 0,3 Prozent je Monat vor der maßgeblichen abschlagsfreien Altersgrenze | Keiner; diese Rentenart kannst du nicht früher mit Abschlag beziehen |
| Welche Zeiten zählen? | Alle Kalendermonate mit rentenrechtlichen Zeiten, etwa Beiträge, anerkannte Schulzeiten oder Kindererziehungszeiten | Enger begrenzte Zeiten, etwa Pflichtbeiträge aus Beschäftigung sowie bestimmte Zeiten der Kindererziehung, Pflege und des Leistungsbezugs |
35 oder 45 Jahre sind deshalb nicht automatisch reine Beitragsjahre. Welche Monate bei dir zählen, prüft die Deutsche Rentenversicherung anhand deines Versicherungskontos.
ACHTUNG
Arbeitslosengeld zählt bei den 45 Jahren grundsätzlich mit. In den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn zählt es jedoch grundsätzlich nicht. Eine Ausnahme gilt, wenn die Arbeitslosigkeit durch Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers entstanden ist. Zeiten mit Arbeitslosenhilfe, Arbeitslosengeld II oder Bürgergeld zählen für diese Wartezeit nicht.
Die Tabellen hier behandeln diese beiden Altersrenten ohne besondere Vertrauensschutzfälle. Für schwerbehinderte Menschen gelten andere Altersgrenzen und Voraussetzungen. Vergleiche deshalb auch die Altersrenten und ihre Voraussetzungen.
Prüfe jetzt in deiner Rentenauskunft, welche Wartezeit du bereits erfüllst. Gleiche fehlende Monate mit deinem Versicherungsverlauf ab.
Deine Jahrgangstabelle: Wann kannst du in Rente gehen?
Die Tabelle zeigt dir drei unterschiedliche Angaben: deinen Abschlag beim Start genau mit 63, deine abschlagsfreie Altersgrenze mit 45 Jahren und deine Regelaltersgrenze. Die jeweilige Wartezeit musst du zusätzlich erfüllen.
| Dein Jahrgang | Abschlag bei Start mit 63 und 35 Jahren | Abschlagsfrei mit 45 Jahren ab | Deine Regelaltersgrenze |
|---|---|---|---|
| 1958 | 10,8 % | 64 Jahren | 66 Jahren |
| 1959 | 11,4 % | 64 Jahren und 2 Monaten | 66 Jahren und 2 Monaten |
| 1960 | 12,0 % | 64 Jahren und 4 Monaten | 66 Jahren und 4 Monaten |
| 1961 | 12,6 % | 64 Jahren und 6 Monaten | 66 Jahren und 6 Monaten |
| 1962 | 13,2 % | 64 Jahren und 8 Monaten | 66 Jahren und 8 Monaten |
| 1963 | 13,8 % | 64 Jahren und 10 Monaten | 66 Jahren und 10 Monaten |
| 1964 und später | 14,4 % | 65 Jahren | 67 Jahren |
Wichtig für deine Planung 2026: Die Jahrgänge 1959, 1960 und 1961 haben ihren 63. Geburtstag bereits hinter sich. Die Abschläge in dieser Spalte beschreiben einen damaligen Rentenstart mit 63. Wenn du erst später startest, fällt dein Abschlag bei dieser Rentenart entsprechend geringer aus.
Du bist Jahrgang 1959?
Mit 63 lag dein Abschlag bei 11,4 Prozent: 38 Monate vor deiner Regelaltersgrenze, jeweils mit 0,3 Prozent. Mit erfüllten 45 Jahren lag deine abschlagsfreie Altersgrenze bei 64 Jahren und 2 Monaten. Deine Regelaltersgrenze beträgt 66 Jahre und 2 Monate. Prüfe für einen Antrag 2026 deinen tatsächlichen Startmonat statt des früheren Starts mit 63.
Du bist Jahrgang 1960?
Bei einem Start mit 63 betrug dein Abschlag 12 Prozent. Mit 45 Jahren kannst du ab 64 Jahren und 4 Monaten abschlagsfrei starten. Deine Regelaltersgrenze liegt bei 66 Jahren und 4 Monaten. Lass dir anhand deines Geburtsdatums bestätigen, in welchem Monat du diese Grenze erreichst.
Du bist Jahrgang 1961?
Mit 63 betrug dein Abschlag 12,6 Prozent. Mit 45 Jahren liegt deine abschlagsfreie Altersgrenze bei 64 Jahren und 6 Monaten. Deine Regelaltersgrenze beträgt 66 Jahre und 6 Monate. Prüfe vor deinem Antrag, ob du die 45 Jahre bis zu deinem Wunschtermin erfüllst.
Notiere aus deiner Tabellenzeile beide möglichen Altersgrenzen. Weitere Entscheidungshilfen findest du auf der Themenseite Rente mit 63: So planst du deinen früheren Start.
Wie viel Abschlag hast du bei deiner Rente mit 63?
Für die hier betrachtete Altersrente mit 35 Jahren gilt: Jeder Monat vor deiner maßgeblichen abschlagsfreien Altersgrenze kostet 0,3 Prozent. Für Jahrgang 1964 und später liegen zwischen 63 und 67 genau 48 Monate. Daraus ergeben sich 14,4 Prozent Abschlag.
Die folgende Modellrechnung zeigt nur den Abschlag. Ausgangspunkt sind jeweils 1.700 Euro monatliche Bruttorente vor Abschlag aus den zum jeweiligen Start vorhandenen Ansprüchen. Zusätzliche Beiträge durch längeres Arbeiten sind nicht eingerechnet.
| Dein Startalter ab Jahrgang 1964 | Monate vor 67 | Dein Abschlag | Von 1.700 Euro brutto bleiben |
|---|---|---|---|
| 63 Jahre | 48 | 14,4 % | 1.455,20 Euro |
| 64 Jahre | 36 | 10,8 % | 1.516,40 Euro |
| 65 Jahre | 24 | 7,2 % | 1.577,60 Euro |
| 66 Jahre | 12 | 3,6 % | 1.638,80 Euro |
| 67 Jahre | 0 | 0 % | 1.700,00 Euro |
Die Zeile mit 65 Jahren gilt für den Weg über 35 Jahre. Erfüllst du stattdessen die Voraussetzungen für die Altersrente mit 45 Jahren, kannst du ab Jahrgang 1964 mit 65 ohne Abschlag starten.
ACHTUNG
Dein Abschlag entfällt nicht, wenn du später die Regelaltersgrenze erreichst. Er bleibt für die vorzeitig bezogenen Rentenansprüche bestehen und kann auch eine spätere Hinterbliebenenrente beeinflussen. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie mögliche Steuern kommen bei deiner Nettorechnung noch hinzu.
Nutze für deine Rechnung nicht ungeprüft die bis zur Regelaltersgrenze hochgerechnete Rente aus deiner Renteninformation. Darin können Beiträge enthalten sein, die du bei einem früheren Arbeitsende nicht mehr zahlst. Fordere bei der DRV eine Auskunft für deinen konkreten Wunschtermin an und trage erst danach deinen Ausgangsbetrag ein.
Kostenloser Download
Frührente-Abzugsrechner 2026 — vergleiche deinen Wunschbeginn und die dazugehörigen Abschläge.
PDF herunterladen →Wann solltest du deinen Rentenantrag für die Rente mit 63 stellen?
Stelle deinen Rentenantrag möglichst etwa 3 Monate vor deinem gewünschten Rentenbeginn. Die Bearbeitung dauert im Schnitt rund 13 Wochen, also etwa 3 Monate. Das ist ein Planungswert und keine Zusage für deinen Bescheid. Fehlende Nachweise oder Versicherungszeiten im Ausland können zusätzliche Zeit kosten.
Ein Beispiel: Du bist am 15. November 1963 geboren und erfüllst die 35 Jahre. Dein frühester Beginn mit 63 ist der 1. Dezember 2026. Dafür solltest du deinen Antrag möglichst im September 2026 stellen. Dein Abschlag bei diesem Start beträgt 13,8 Prozent.
Wenn du die erforderliche Altersgrenze im Laufe eines Monats erreichst, beginnt deine Altersrente grundsätzlich frühestens im Folgemonat. Bei einem Geburtstag am Monatsersten kann der Beginn bereits in diesen Monat fallen. Lass dir den genauen Termin vor dem Antrag bestätigen.
So trennst du Vorlauf und gesetzliche Frist
Die empfohlenen 3 Monate Vorlauf sind nicht die gesetzliche Antragsfrist. Nach § 99 SGB VI kann deine Altersrente ab dem frühestmöglichen Monat beginnen, wenn du sie bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Monat beantragst, in dem du die Voraussetzungen erfüllt hast. Stellst du den Antrag später, beginnt sie grundsätzlich erst im Antragsmonat.
Im Beispiel mit dem Geburtstag am 15. November 1963 wäre dafür grundsätzlich ein Antrag bis Ende Februar 2027 möglich. Darauf solltest du deine laufenden Ausgaben aber nicht ausrichten: Ein später Antrag kann auch eine spätere Auszahlung bedeuten.
TIPP
Fehlen dir noch Unterlagen, warte nicht allein deshalb mit dem Antrag. Du kannst deinen Rentenwunsch zunächst formlos an die DRV übermitteln und Formulare sowie Nachweise nachreichen. Nenne deine Versicherungsnummer, die gewünschte Altersrente und deinen gewünschten Beginn. Bewahre einen Nachweis über den Eingang auf.
Trage deinen gewünschten Rentenbeginn und den Termin 3 Monate davor in deinen Kalender ein. Kläre offene Versicherungszeiten bereits vor diesem Antragstermin.
Welche Unterlagen brauchst du für deine Rente mit 63?
Für die Rente mit 63 brauchst du keinen eigenen Sonderantrag. Du beantragst eine Altersrente, etwa online oder mit dem Vordruck R0100. Welche zusätzlichen Angaben und Nachweise nötig sind, hängt von deinem Versicherungsverlauf ab.
| Das hältst du bereit | Dafür brauchst du es | Das prüfst du vorher |
|---|---|---|
| Personalausweis oder Reisepass, persönliche Daten | Deine Identität und Angaben zur Person | Stimmen Name, Geburtsdatum und Anschrift? |
| Rentenversicherungsnummer | Zuordnung zu deinem Versicherungskonto | Du findest sie etwa auf deiner Rentenauskunft. |
| Steueridentifikationsnummer und IBAN | Steuerliche Meldung und Auszahlung | Übernimm die Nummern ohne Zahlendreher. |
| Angaben zu deiner Kranken- und Pflegeversicherung | Prüfung deines Versicherungsstatus als Rentner | Halte deine Krankenkasse, Mitgliedsnummer und Angaben zu früheren Versicherungszeiten bereit. |
| Angaben zu deinen Kindern, gegebenenfalls Nachweise | Prüfung etwa für Kranken- und Pflegeversicherung sowie Kindererziehungszeiten | Kläre, welche Nachweise in deinem Fall verlangt werden. |
| Aktuelle Rentenauskunft und Versicherungsverlauf | Deine Vorbereitung und Kontrolle | Diese Unterlagen helfen dir beim Ausfüllen; die DRV kennt ihre eigenen gespeicherten Daten bereits. |
| Belege zu ungeklärten Zeiten | Nachweis fehlender Monate | Zum Beispiel Ausbildungsnachweise, Arbeitslosengeldbescheide oder Unterlagen zu Pflege und Arbeit im Ausland. |
| Angaben zu Arbeitgeber und anderen Leistungen | Klärung deiner Situation zum Rentenbeginn | Halte gegebenenfalls Nachweise über Krankengeld, Arbeitslosengeld oder andere Renten bereit. |
Wenn du auf 45 Jahre kommen willst
Prüfe besonders die letzten 2 Jahre vor deinem geplanten Beginn. Hast du in dieser Zeit Arbeitslosengeld bezogen, kann der Grund der Arbeitslosigkeit entscheidend sein. Bei Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe kann die DRV passende Belege verlangen. Eine Kündigung allein belegt diese Ausnahme nicht zwingend.
Fehlen Monate im Versicherungskonto, beginne mit einer Kontenklärung. Bereits vollständig gespeicherte Zeiten musst du nicht ohne Anlass erneut belegen.
Lege jetzt eine Mappe mit deinen persönlichen Angaben und offenen Nachweisen an. Markiere alles, was du noch bei einer Krankenkasse, einem Arbeitgeber oder einer anderen Stelle anfordern musst.
Wie vergleichst du deinen früheren und späteren Rentenstart?
Ein früherer Start bringt dir länger Rentenzahlungen, aber einen dauerhaften Abschlag. Wenn du zugleich aufhörst zu arbeiten, fehlen außerdem weitere Beiträge. Der Unterschied zwischen zwei Startterminen ist deshalb oft größer als der Abschlag allein.
Im Modell mit 1.700 Euro vor Abschlag bleiben bei 14,4 Prozent Abschlag monatlich 1.455,20 Euro brutto. Das sind 244,80 Euro weniger. Diese Rechnung sagt aber noch nicht, welcher Start für dich passt. Dafür brauchst du auch deine laufenden Ausgaben, deine übrigen Einkünfte und deine voraussichtlichen Abzüge.
Vergleiche Brutto nicht mit Netto. Lies ergänzend, wie du deine Rente versteuerst. Eine steuerliche Wirkung lässt sich nicht allein aus dem Abschlag ableiten.
Du möchtest deinen Abschlag ausgleichen?
Du kannst Rentenminderungen durch zusätzliche Beiträge ganz oder teilweise ausgleichen. Eine besondere Auskunft dazu kannst du grundsätzlich ab 50 bei der DRV anfordern. Dafür gibt es den Vordruck V0210. Die Auskunft nennt dir den Betrag für deinen geplanten Rentenbeginn.
Die Zahlung ersetzt weder die erforderliche Wartezeit noch erlaubt sie einen früheren Beginn der Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Teilzahlungen sind möglich. Ob und wie sich die Zahlung steuerlich auswirkt, solltest du gesondert prüfen lassen. Fordere zunächst die besondere Rentenauskunft an, bevor du Geld dafür einplanst.
Du möchtest neben deiner Frührente weiterarbeiten?
Bei Altersrenten gibt es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Du kannst auch neben einer vorgezogenen Altersrente arbeiten. Zusätzliche Beiträge können weitere Rentenansprüche schaffen. Für Erwerbsminderungsrenten gelten andere Regeln.
Auch eine Teilrente kann infrage kommen. Den vorzeitig bezogenen Teil trifft der entsprechende Abschlag. Für später erstmals bezogene Anteile kommt es auf deren Beginn an. Lass dir einen solchen Verlauf vorab erläutern.
Lass dir für deinen Vergleich mindestens zwei konkrete Starttermine berechnen. Besprich danach mit deinem Arbeitgeber, ob und in welchem Umfang du weiterarbeiten möchtest.
So stellst du deinen Antrag Schritt für Schritt
- Prüfe deinen Jahrgang und die möglichen Altersrenten. Lass dir bestätigen, ob du 35 oder 45 Jahre erfüllst.
- Kontrolliere deinen Versicherungsverlauf. Melde fehlende Zeiten und reiche passende Belege ein.
- Lege deinen Wunschbeginn fest. Vergleiche dazu die Rentenhöhe mit mindestens einem späteren Start.
- Sammle deine Unterlagen. Nutze dafür die Tabelle und die verlinkte Checkliste.
- Stelle deinen Antrag möglichst etwa 3 Monate vorher. Speichere die Eingangsbestätigung oder bewahre einen anderen Eingangsnachweis auf.
- Beantworte Rückfragen der DRV und beachte die Fristen im jeweiligen Schreiben.
- Prüfe deinen Bescheid: Rentenart, Beginn, Versicherungszeiten und Abschlag müssen zu deinem Antrag und deinen Nachweisen passen.
Die DRV berät dich zu deinen Rentenansprüchen. Frage ausdrücklich nach den Alternativen für deinen Wunschtermin, statt allein auf ein Kreuz im Formular zu vertrauen. Ein späterer Wechsel zwischen Altersrenten ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn dir eine Altersrente bindend bewilligt wurde oder du sie bereits beziehst.
Bereite jetzt deine offenen Fragen für die DRV vor. Sobald dein Bescheid vorliegt, nutze den Überblick So ordnest du deinen Rentenbescheid 2026 ein und die Anleitung zum Prüfen deines Rentenbescheids.
Fazit: So wird dein früher Rentenstart planbar
Die Jahrgangstabelle zeigt dir deine Altersgrenze, der Abschlag lässt sich überschlagen. Was sie nicht zeigt: welcher Monat für dich tatsächlich der günstigste ist, wann du den Antrag stellen musst und welche Unterlagen bis dahin vorliegen sollten. Genau hier setzt MeinRentenStart an: Du beantwortest wenige Fragen und bekommst deinen persönlichen Rentenfahrplan als PDF, mit deinen Fristen und deinen Unterlagen.
Deine häufigen Fragen zur Rente mit 63
Kannst du mit 63 und 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei in Rente gehen?
Für die Jahrgänge in der Tabelle reicht das Alter 63 bei dieser Rentenart nicht aus. Jahrgang 1963 muss 64 Jahre und 10 Monate erreichen, Jahrgang 1964 und später 65 Jahre. Andere Rentenarten, etwa für schwerbehinderte Menschen, haben eigene Regeln. Prüfe deshalb deine Rentenart und nicht nur die Zahl deiner Versicherungsjahre.
Wann stellst du deinen Rentenantrag, wenn du mit 63 gehen möchtest?
Möglichst etwa 3 Monate vor deinem gewünschten Rentenbeginn. Die Bearbeitung dauert im Schnitt rund 13 Wochen, kann aber länger dauern. Kläre vorher deinen frühesten Start und notiere anschließend deinen Antragstermin.
Welche Unterlagen brauchst du für deine Rente mit 63?
Halte vor allem deine persönlichen Daten, Rentenversicherungsnummer, Steueridentifikationsnummer, IBAN und Angaben zur Krankenversicherung bereit. Je nach Verlauf kommen Kinderangaben und Nachweise zu ungeklärten Zeiten hinzu. Gehe die Unterlagentabelle durch und fordere fehlende Belege an.
Wie viel Abschlag hast du mit Jahrgang 1959, 1960 oder 1961?
Bei einem Start genau mit 63 sind es für Jahrgang 1959 insgesamt 11,4 Prozent, für 1960 sind es 12 Prozent und für 1961 sind es 12,6 Prozent. Diese Werte gelten nicht unverändert für einen späteren Beginn. Lass deinen Abschlag anhand deines tatsächlichen Startmonats berechnen.
Fällt dein Abschlag weg, wenn du 67 wirst?
Nein. Der Abschlag für die vorzeitig bezogenen Rentenansprüche bleibt bestehen. Rentenanpassungen sind trotzdem möglich; sie beseitigen den Abschlag aber nicht. Plane deine laufenden Ausgaben deshalb mit dem dauerhaft geminderten Anspruch.
Zählt dein Arbeitslosengeld für die 45 Jahre mit?
Grundsätzlich ja. In den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn zählt es grundsätzlich nicht, außer bei Arbeitslosigkeit durch Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers. Arbeitslosenhilfe, Arbeitslosengeld II und Bürgergeld zählen für die 45 Jahre nicht. Lass dir bei betroffenen Monaten bestätigen, wie die DRV sie berücksichtigt.
Kannst du deinen Rentenantrag ohne alle Nachweise einreichen?
Ja. Fehlende Nachweise kannst du nachreichen. Auch ein formloser Antrag ist möglich, wenn dein Rentenwunsch erkennbar ist. Teile der DRV mit, welche Unterlagen noch fehlen, und sichere dir einen Nachweis über den Eingang deines Antrags.
Stand: September 2026. Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Rentenberatung. Die Rechenbeispiele sind Modelle und keine Zusage zu deiner Rentenhöhe oder deinem Bescheid.
Quellen
- § 236 SGB VI: Altersgrenzen für langjährig Versicherte der älteren Jahrgänge
- § 236b SGB VI: Altersgrenzen für besonders langjährig Versicherte
- § 51 SGB VI: Welche Zeiten auf die Wartezeiten angerechnet werden
- § 99 SGB VI: Rentenbeginn und Zeitpunkt deines Antrags
- § 187a SGB VI: Zusätzliche Beiträge zum Ausgleich von Rentenminderungen
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