Rentenpunkte berechnen: Dein Rentenpunkt-Wert 2026
Seit Juli 2026 beträgt der Rentenpunkt-Wert 42,52 Euro. Du erfährst, wann daraus deine monatliche Bruttorente entsteht, wie du Entgeltpunkte berechnest und wo du deinen Punktestand prüfst.
Von Anna Schwengle — Gründerin von MeinRentenStart ·

Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert bundesweit 42,52 Euro. Ein Entgeltpunkt bringt dir damit bei einer Altersrente ohne Abschläge oder Zuschläge 42,52 Euro monatliche Bruttorente. Stand: September 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Rentenpunkt heißt offiziell Entgeltpunkt. Du erhältst einen Punkt, wenn dein rentenversicherungspflichtiger Jahresverdienst dem Durchschnittsentgelt dieses Jahres entspricht.
- Von Januar bis Juni 2026 beträgt der Rentenpunkt-Wert 40,79 Euro. Seit Juli 2026 sind es 42,52 Euro.
- 40 Entgeltpunkte ergeben seit Juli 2026 bei einer Altersrente ohne Abschläge oder Zuschläge 1.700,80 Euro brutto im Monat.
- Deine Entgeltpunkte aus Beschäftigung berechnest du mit dem versicherten Jahresverdienst geteilt durch das Durchschnittsentgelt desselben Jahres.
- Kindererziehung, versicherte Pflege und weitere Zeiten können zusätzliche Rentenansprüche bringen. Prüfe deshalb nicht nur deine Arbeitsjahre.
Lege deine aktuelle Rentenauskunft und deinen Versicherungsverlauf bereit.
Prüfe, welcher Rentenpunkt-Wert 2026 für dich gilt
Der Rentenpunkt-Wert heißt im Gesetz aktueller Rentenwert. Er übersetzt deine persönlichen Entgeltpunkte in einen monatlichen Rentenbetrag. Bei deiner Altersrente gilt zusätzlich der Rentenartfaktor 1.
Für 2026 musst du zwei Zeiträume unterscheiden. Entscheidend ist der Monat, für den deine Rente berechnet wird, nicht das Jahr, in dem du die Punkte erworben hast.
| Dein Rentenzeitraum | Wert eines persönlichen Entgeltpunkts | Deine Bruttoaltersrente bei 40 persönlichen Entgeltpunkten |
|---|---|---|
| Januar bis Juni 2026 | 40,79 Euro monatlich | 1.631,60 Euro monatlich |
| Ab Juli 2026 | 42,52 Euro monatlich | 1.700,80 Euro monatlich |
Der Rentenwert steigt damit um gerundet 4,24 Prozent. Bei gleichbleibenden 40 persönlichen Entgeltpunkten sind das 69,20 Euro mehr Bruttoaltersrente im Monat. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie eine mögliche Einkommensteuer sind hier nicht abgezogen.
So ordnest du den Wert deiner älteren Punkte ein
Auch Punkte aus früheren Arbeitsjahren werden für Rentenmonate ab Juli 2026 mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro berechnet. Ein Punkt aus dem Jahr 1995 behält also nicht dauerhaft den damaligen Geldwert. Eine Rentenanpassung verändert den Geldwert deiner Punkte, nicht automatisch ihre Anzahl.
Seit Juli 2023 gilt derselbe aktuelle Rentenwert in Ost und West. Für die Berechnung von Punkten aus früheren Beschäftigungszeiten im Osten können trotzdem besondere Umrechnungsregeln wichtig sein. Alte Ost-West-Unterschiede sind deshalb nicht für jede historische Rechnung bedeutungslos.
Markiere in deiner Berechnung zuerst den Rentenmonat und wähle danach den passenden Rentenwert.
Rechne deine Rentenpunkte in Monatsrente um
Für einen ersten Überblick kannst du deine gesammelten Entgeltpunkte mit 42,52 Euro multiplizieren. Das Ergebnis passt zu einer Altersrente ab Juli 2026, wenn dein Zugangsfaktor 1 beträgt, also keine Abschläge oder Zuschläge über diesen Faktor hinzukommen.
| Deine Entgeltpunkte | Deine Rechnung ab Juli 2026 | Deine monatliche Bruttoaltersrente ohne Abschläge oder Zuschläge |
|---|---|---|
| 1 | 1 × 42,52 Euro | 42,52 Euro |
| 10 | 10 × 42,52 Euro | 425,20 Euro |
| 30 | 30 × 42,52 Euro | 1.275,60 Euro |
| 40 | 40 × 42,52 Euro | 1.700,80 Euro |
| 45 | 45 × 42,52 Euro | 1.913,40 Euro |
40 Beitragsjahre bedeuten nicht automatisch 40 Rentenpunkte. Bei einem versicherten Verdienst unter dem jeweiligen Durchschnitt entstehen aus dem Arbeitsentgelt weniger als ein Punkt pro Jahr. Bei einem höheren Verdienst können es mehr sein.
So berücksichtigst du deine Abschläge richtig
Die vollständige Rentenformel lautet: Monatliche Bruttorente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert × Rentenartfaktor. Der Zugangsfaktor berücksichtigt insbesondere Abschläge oder Zuschläge. Der Rentenartfaktor ist bei einer Altersrente 1; bei anderen Rentenarten kann er abweichen.
Entgeltpunkte und Zugangsfaktor ergeben zusammen deine persönlichen Entgeltpunkte. Stehen diese bereits in deinen Berechnungsanlagen, darfst du den Zugangsfaktor nicht erneut anwenden.
ACHTUNG
42,52 Euro je Punkt sind kein zugesagter Auszahlungsbetrag. Für deine tatsächliche Zahlung zählen unter anderem deine Rentenart, mögliche Abschläge und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Eine mögliche Einkommensteuer kommt gesondert hinzu. Prüfe deshalb, ob deine Unterlagen Entgeltpunkte oder bereits persönliche Entgeltpunkte nennen.
Die vollständige Rechnung findest du im Leitfaden für deine Rentenberechnung 2026. Notiere neben deinem Ergebnis ausdrücklich, ob du eine Bruttorente mit oder ohne Abschläge berechnet hast.
Berechne deine Entgeltpunkte aus deinem Verdienst
Für ein gewöhnliches Beitragsjahr aus Beschäftigung teilst du deinen rentenversicherungspflichtigen Bruttojahresverdienst durch das Durchschnittsentgelt dieses Jahres. Gemeint ist nicht dein Nettogehalt und auch nicht zwingend dein gesamtes Brutto einschließlich beitragsfreier Zahlungen.
TIPP
Deine Entgeltpunkte aus Beschäftigung = dein versicherter Jahresverdienst ÷ Durchschnittsentgelt desselben Jahres. Nutze dafür das gemeldete Entgelt aus deiner Jahresmeldung zur Sozialversicherung oder deinem Versicherungsverlauf.
Für 2026 beträgt das vorläufige Durchschnittsentgelt 51.944 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung liegt bei 101.400 Euro im Jahr beziehungsweise 8.450 Euro im Monat. Verdienst oberhalb der jeweils geltenden Grenze bringt dir aus dieser Beschäftigung keine zusätzlichen Entgeltpunkte.
| Dein versicherter Jahresverdienst 2026 | Deine Rechnung | Deine Entgeltpunkte | Monatlicher Bruttorentenwert bei 42,52 Euro ohne Abschläge oder Zuschläge |
|---|---|---|---|
| 25.972 Euro | 25.972 ÷ 51.944 | 0,5000 | 21,26 Euro |
| 51.944 Euro | 51.944 ÷ 51.944 | 1,0000 | 42,52 Euro |
| 77.916 Euro | 77.916 ÷ 51.944 | 1,5000 | 63,78 Euro |
| 101.400 Euro | 101.400 ÷ 51.944 | 1,9521 | 83,00 Euro |
Die Beispiele beziehen sich auf ein volles Beitragsjahr in der allgemeinen Rentenversicherung. Die Entgeltpunkte sind auf vier Nachkommastellen gerundet. Der Bruttorentenwert zeigt, was diese Punkte beim Rentenwert ab Juli 2026 rechnerisch bedeuten. Er ist keine Zusage für deine spätere Rente.
So vermeidest du Fehler bei deiner Jahresrechnung
Für jedes frühere Jahr brauchst du dessen eigenes Durchschnittsentgelt. Teile einen Verdienst aus 2005 also nicht durch den Wert für 2026. Bei einem Teilzeitjob oder einer Beschäftigung während eines Teils des Jahres zählt dein tatsächlich versicherter Jahresverdienst.
Der Wert für 2026 ist vorläufig. Ob bei deiner Rentenberechnung das vorläufige oder endgültige Durchschnittsentgelt maßgeblich ist, richtet sich nach den gesetzlichen Regeln. Eine spätere Festsetzung des endgültigen Werts führt nicht automatisch zur Neuberechnung jeder bereits bewilligten Rente.
Trage für jedes geprüfte Jahr den versicherten Verdienst, das zugehörige Durchschnittsentgelt und dein Rechenergebnis getrennt ein.
Kostenloser Download
Rentenpunkte-Workbook 2026 — halte deine Jahresverdienste, Rechenschritte und offenen Fragen zum Punktestand fest.
PDF herunterladen →Prüfe deine Rentenpunkte außerhalb deiner Beschäftigung
Mit der Verdienstformel allein bildest du nicht dein gesamtes Rentenkonto ab. Andere Lebensphasen können ebenfalls Beiträge oder eine rentenrechtliche Bewertung auslösen. Gleiche deshalb auch diese Zeiten mit deinen Unterlagen ab.
Prüfe deine Kindererziehungszeiten
Anerkannte Kindererziehungszeiten können dir Entgeltpunkte bringen, auch wenn du währenddessen nicht gearbeitet hast. Sie werden einem Elternteil zugeordnet. Eine nachträgliche Änderung dieser Zuordnung ist nicht beliebig möglich.
Arbeitest du gleichzeitig, können Entgeltpunkte aus Kindererziehung hinzukommen. Dabei gelten Höchstgrenzen. Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung sind außerdem nicht dasselbe wie Kindererziehungszeiten und bringen nicht pauschal einen festen Punktbetrag.
Prüfe für jedes Kind, welche Zeiten in deinem Konto gespeichert und welchem Elternteil sie zugeordnet sind.
Prüfe deine Zeiten mit Pflege oder Sozialleistungen
Wenn du eine pflegebedürftige Person nicht erwerbsmäßig pflegst und die Voraussetzungen erfüllst, kann die Pflegekasse Rentenbeiträge für dich zahlen. Die Höhe hängt unter anderem vom Pflegegrad, der bezogenen Pflegeleistung und deinem Anteil an der Pflege ab.
Auch Zeiten mit Krankengeld oder Arbeitslosengeld können Pflichtbeitragszeiten sein. Du erhältst dafür aber nicht automatisch dieselben Punkte wie für deinen vorherigen Verdienst.
Vergleiche deine Pflege- und Leistungsbescheide mit den gemeldeten Zeiträumen im Versicherungsverlauf.
Unterscheide deine Ausbildung von Schule und Studium
Aus einer versicherten betrieblichen Ausbildung entstehen Entgeltpunkte durch deine Beiträge. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt eine zusätzliche Bewertung infrage. Schul- und Hochschulzeiten bringen dagegen grundsätzlich keine eigenen Entgeltpunkte, können aber für bestimmte Wartezeiten wichtig sein.
Auch der Grundrentenzuschlag lässt sich nicht einfach aus der Zahl deiner Beitragsjahre ableiten. Die DRV prüft dafür besondere Voraussetzungen. Im Artikel über deine Grundrente 2026 erfährst du, welche Zeiten und Einkünfte zählen.
Markiere fehlende Ausbildungszeiten und lege die passenden Ausbildungsnachweise für eine Klärung bereit.
Gleiche deinen Punktestand vor dem Rentenantrag ab
Suche deine Entgeltpunkte in der Rentenauskunft und den dazugehörigen Berechnungsanlagen. Auch deine Renteninformation kann Angaben zu deinem bisherigen Punktestand enthalten. Dein Versicherungsverlauf zeigt vor allem gespeicherte Zeiten und Entgelte, nicht zwingend eine fertige Punktesumme für jedes Jahr.
Der Versicherungsverlauf ist keine Prognose. Er dokumentiert den Stand deines Rentenkontos. Hochrechnungen in der Renteninformation betreffen dagegen mögliche zukünftige Rentenbeträge und beruhen auf Annahmen.
So gehst du beim Abgleich vor
- Prüfe den Stand deiner Unterlagen. Noch nicht gemeldete Beschäftigungszeiten können fehlen.
- Vergleiche Arbeitgeber, Zeiträume und versicherte Verdienste mit deinen Jahresmeldungen.
- Kontrolliere Kindererziehung, Pflege, Ausbildung und Zeiten mit Sozialleistungen gesondert.
- Rechne zunächst einzelne Beschäftigungsjahre nach. Eine einfache Verdienstrechnung ersetzt nicht die vollständige Bewertung durch die DRV.
- Notiere bei jeder Abweichung das Jahr, den gemeldeten Betrag und deinen Nachweis.
Eine Abweichung bedeutet nicht automatisch, dass Zeiten fehlen. Sie kann auch durch Rundungen, besondere Bewertungen, historische Umrechnungsregeln oder einen anderen Stand der Unterlagen entstehen.
Weitere Berechnungsbausteine findest du auf der Themenseite zu deiner Rentenhöhe. Sende der DRV bei Unklarheiten deine konkrete Frage mit dem betroffenen Zeitraum und vorhandenen Nachweisen.
Fazit: So werden aus Punkten echte Euro
Deine Entgeltpunkte zu berechnen ist reine Rechenarbeit und gut machbar. Was daraus für dich folgt, hängt aber am Zugangsfaktor, an deinem Startmonat und an den Abzügen, die danach kommen. Genau hier setzt MeinRentenStart an: Du beantwortest wenige Fragen und bekommst deinen persönlichen Rentenfahrplan als PDF, mit deinen Fristen und deinen Unterlagen.
Häufige Fragen zu deinen Rentenpunkten 2026
Was ist ein Rentenpunkt für dich 2026 wert?
Von Januar bis Juni 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 40,79 Euro. Seit Juli 2026 sind es 42,52 Euro. Bei einer Altersrente ohne Abschläge oder Zuschläge entspricht ein Entgeltpunkt damit 42,52 Euro monatlicher Bruttorente. Prüfe zuerst, für welchen Rentenmonat du rechnest.
Wie viel Rente bekommst du mit 40 Rentenpunkten?
40 Entgeltpunkte ergeben ab Juli 2026 bei einer Altersrente ohne Abschläge oder Zuschläge 1.700,80 Euro brutto im Monat. Deine Rechnung lautet 40 × 42,52 Euro. Für deinen Auszahlungsbetrag musst du insbesondere die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigen. Prüfe danach gesondert, ob Einkommensteuer anfällt.
Wie viel musst du 2026 für einen Rentenpunkt verdienen?
Auf Basis des vorläufigen Durchschnittsentgelts entspricht 2026 ein rentenversicherungspflichtiger Jahresverdienst von 51.944 Euro einem Entgeltpunkt. Bei der Hälfte dieses Verdienstes sind es 0,5 Punkte. Vergleiche für deine Rechnung den gemeldeten Jahresverdienst mit dem Durchschnittsentgelt desselben Jahres.
Wie viele Rentenpunkte kannst du 2026 aus Beschäftigung erreichen?
Bei einem vollen Beitragsjahr in der allgemeinen Rentenversicherung ergeben 101.400 Euro geteilt durch 51.944 Euro rund 1,9521 Entgeltpunkte. Das ist die Obergrenze aus entsprechend versichertem Arbeitsverdienst auf Basis des vorläufigen Durchschnittsentgelts. Sie ist keine pauschale Höchstgrenze für sämtliche rentenrechtlichen Gutschriften. Prüfe, ob deine Rechnung ausschließlich Arbeitsverdienst betrifft.
Steigt auch der Wert deiner früher gesammelten Rentenpunkte?
Ja. Für Rentenmonate ab Juli 2026 werden auch deine früher erworbenen Punkte mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro berücksichtigt. Das Erwerbsjahr legt ihren Geldwert nicht dauerhaft fest. Vergleiche bei einer laufenden Rente deine Anpassungsmitteilung mit dem bisherigen Bruttobetrag.
Ist der Rentenpunkt-Wert der Preis, den du für einen Punkt zahlst?
Nein. Der Rentenpunkt-Wert beschreibt einen Baustein deiner monatlichen Rente, nicht den Kaufpreis eines Punktes. Welche Beiträge zu Entgeltpunkten führen und ob freiwillige Beiträge oder Ausgleichszahlungen für dich zulässig sind, ist eine andere Frage. Kläre die Voraussetzungen vor einer Zahlung mit der DRV.
Diese Informationen ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Rentenberatung. Halte offene Fragen zu deiner persönlichen Berechnung für ein Gespräch mit der DRV fest.
Quellen
- Sozialgesetzbuch VI, § 64: Formel für den Monatsbetrag deiner Rente
- Sozialgesetzbuch VI, § 70: Entgeltpunkte für deine Beitragszeiten
- Sozialgesetzbuch VI, Anlage 1: Durchschnittsentgelte für deine Jahresrechnung
- Sozialgesetzbuch VI, Anlage 2: Beitragsbemessungsgrenzen der Rentenversicherung
- Sozialgesetzbuch VI, § 68: Regeln zum aktuellen Rentenwert
DEIN NÄCHSTER SCHRITT
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