Grundrente 2026: Wer bekommt sie, wie hoch ist sie & wie beantragen?

Die Grundrente seit 2021 erhöht die Renten von Menschen mit langen Beitragszeiten aber niedrigen Einkommen — automatisch, ohne Antrag. Dieser Artikel erklärt die Voraussetzungen, wie hoch der Grundrentenzuschlag ist und was du wissen musst.

Von — Gründerin von MeinRentenStart ·

Grundrente 2026: Grafik mit Rentner, Euro-Symbolen und Fragezeichen. Infos zu Anspruch, Höhe und Antrag.

Was ist die Grundrente?

Die Grundrente (offiziell: Grundrentenzuschlag) ist ein Aufschlag auf die gesetzliche Rente, der seit Januar 2021 automatisch gewährt wird. Sie richtet sich an Menschen, die mindestens 33 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt haben, dabei aber nur unterdurchschnittlich verdient haben — zum Beispiel wegen Teilzeit, Niedriglohn oder Erziehungszeiten. Der Zuschlag erhöht die Rente automatisch: Du musst keinen Antrag stellen. Die Deutsche Rentenversicherung prüft die Berechtigung eigenständig und zahlt den Betrag mit dem Rentenbescheid aus.

Die Grundrente seit 2021 erhöht die Renten von Menschen mit langen Beitragszeiten aber niedrigen Einkommen — automatisch, ohne Antrag. Schätzungen der Bundesregierung zufolge profitieren rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner vom Grundrentenzuschlag. Trotzdem wissen viele Betroffene nicht, ob sie anspruchsberechtigt sind — oder wie viel der Zuschlag tatsächlich beträgt. Dieser Artikel beantwortet beide Fragen.

Voraussetzungen: Wer bekommt die Grundrente?

Voraussetzung Details Hinweis
Grundrentenzeiten Mindestens 33 Jahre (396 Monate) mit Grundrentenzeiten Voller Zuschlag erst ab 35 Jahren; zwischen 33–35 Jahren gilt ein anteiliger Zuschlag
Einkommenshöhe Durchschnittlicher Verdienst unter 80 % des Durchschnittsentgelts (Durchschnitt über die Grundrentenzeiten) Wer dauerhaft über 80 % verdient hat, bekommt keinen Zuschlag — der Zuschlag ist auf Niedrigverdiener ausgerichtet
Was zählt als Grundrentenzeit? Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung, selbstständiger Tätigkeit, Kindererziehung (bis 10 Jahre je Kind), Pflege von Angehörigen Freiwillige Beiträge, ALG-II-Zeiten und reine Anrechnungszeiten (z. B. Schule) zählen nicht
Einkommensanrechnung Eigenes und ggf. Partnereinkommen werden ab bestimmten Grenzen angerechnet Alleinstehende: Freibetrag 1.250 €/Monat; Paare: 1.950 €/Monat (2026). Darüber hinausgehende Einkommen reduzieren den Zuschlag
Rentenart Gilt für Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten Hinterbliebenenrenten werden ebenfalls entsprechend berücksichtigt

💡 Kindererziehungszeiten sind Grundrentenzeiten

Wer Kinder erzogen hat, sammelt automatisch Grundrentenzeiten — bis zu 10 Jahre je Kind (3 Jahre Kindererziehungszeit + bis zu 7 Jahre Kinderberücksichtigungszeit). Das ist besonders relevant für Frauen, die wegen Kindererziehung in Teilzeit gearbeitet oder ausgesetzt haben. Diese Zeiten helfen, die Mindestgrenze von 33 Jahren zu erreichen — und werden gleichzeitig bei der Einkommensberechnung als niedrige Einkommensjahre gewertet, was den Zuschlag erhöht.

Wie hoch ist der Grundrentenzuschlag?

Der Grundrentenzuschlag wird individuell berechnet — es gibt keinen Einheitsbetrag. Die Berechnung basiert auf einem Vergleich: Wie hoch sind deine tatsächlichen Entgeltpunkte aus den Grundrentenjahren, verglichen mit dem Schwellenwert von 0,4 Entgeltpunkten pro Jahr? Der Zuschlag füllt die Lücke zwischen deinen tatsächlichen Punkten und dem 0,8-Punkte-Ziel auf — maximal bis zu 0,4 Punkte pro Jahr, maximal für 35 Jahre.

Szenario Grundrentenzeiten Ø-Entgeltpunkte/Jahr Ungefährer Grundrentenzuschlag / Monat
Typischer Fall: Teilzeit 20 Jahre + Kinder 35 Jahre 0,4 EP/Jahr ca. 75–100 €
Lange Niedriglohnbeschäftigung 40 Jahre (aber nur 35 zählen) 0,5 EP/Jahr ca. 50–75 €
Mindestvariante (33 Jahre) 33 Jahre 0,3 EP/Jahr ca. 30–50 € (anteilig)
Keine Berechtigung Unter 33 Jahre oder Ø-EP über 0,8 0 €

Hinweis: Die konkreten Beträge hängen von Rentenwert, Einkommensanrechnung und individuellem Verlauf ab. Die Tabelle zeigt Richtwerte, keine garantierten Beträge.

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💡 Das musst du nicht tun

Die Grundrente wird ohne gesonderten Antrag von der Deutschen Rentenversicherung geprüft und gewährt. Die DRV gleicht deine Rentenbiografie automatisch mit dem Finanzamt ab — das Finanzamt meldet die Einkommensdaten, die DRV berechnet den Anspruch. Wenn du anspruchsberechtigt bist, erscheint der Grundrentenzuschlag automatisch in deinem Rentenbescheid.

Was du trotzdem tun solltest: Prüfe deinen Rentenbescheid, wenn er kommt. Insbesondere: Sind alle Kindererziehungszeiten korrekt erfasst? Sind alle Pflichtbeitragszeiten vollständig? Lücken im Versicherungsverlauf können dazu führen, dass du die 33-Jahres-Grenze nicht erreichst — obwohl du es müsstest. Mehr dazu im Artikel Versicherungsverlauf prüfen ✕.

Rückwirkende Zahlung: Die Grundrente wird rückwirkend ab Rentenbeginn gezahlt, auch wenn die Berechnung etwas Zeit braucht. Du bekommst also keine Einbußen, wenn die Feststellung etwas dauert — die Differenz wird nachgezahlt.

Häufige Fragen

Bekomme ich Grundrente, wenn ich auch Bürgergeld bezogen habe?

Zeiten des Bürgergeldbezugs (früher ALG II, Hartz IV) zählen nicht als Grundrentenzeiten — auch wenn Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Das unterscheidet Bürgergeld von ALG I: ALG-I-Zeiten zählen als Grundrentenzeiten, ALG-II- und Bürgergeld-Zeiten nicht. Wer in Phasen von ALG I gearbeitet hat und ausreichend andere Grundrentenzeiten vorweisen kann, kann trotzdem anspruchsberechtigt sein.

Bekommt mein Partner auch weniger Grundrente wegen meines Einkommens?

Ja — bei Paaren (verheiratet oder in eingetragener Lebenspartnerschaft) wird das gemeinsame Einkommen ab einem Freibetrag von 1.950 €/Monat (2026) auf den Grundrentenzuschlag angerechnet. 60 % des übersteigenden Betrags werden auf den Zuschlag angerechnet. Das kann dazu führen, dass ein eigentlich Anspruchsberechtigter einen reduzierten oder keinen Zuschlag erhält, weil der Partner gut verdient.

Wann wird die Grundrente berechnet — sofort beim Rentenantrag?

Die Grundrente wird im Zuge der Rentenberechnung automatisch geprüft. In der Praxis braucht die Abstimmung zwischen DRV und Finanzamt (für die Einkommensanrechnung) etwas Zeit. Es kann daher vorkommen, dass der erste Rentenbescheid noch ohne Grundrentenzuschlag kommt und ein ergänzender Bescheid folgt. Die Nachzahlung erfolgt dann rückwirkend ab Rentenbeginn.

Zählt die Grundrente als steuerpflichtiges Einkommen?

Ja — der Grundrentenzuschlag ist Teil der Rente und unterliegt denselben Besteuerungsregeln wie die übrige Rente (Besteuerungsanteil je nach Renteneintrittsjahrgang, § 22 EStG). Er erhöht also den steuerpflichtigen Teil der Gesamtrente. In den meisten Fällen liegt die Rente inklusive Grundrentenzuschlag jedoch unterhalb des Grundfreibetrags, sodass keine Einkommensteuer anfällt.

Was passiert, wenn ich die 33 Jahre knapp nicht erreiche?

Unterhalb von 33 Jahren Grundrentenzeiten gibt es keinen Zuschlag — auch keinen anteiligen. Die 33-Jahres-Grenze ist eine harte Mindestanforderung. Falls du knapp darunter liegst, lohnt es sich, den Versicherungsverlauf genau zu prüfen: Sind alle Kindererziehungszeiten erfasst? Wurden alle Pflegezeiten angemeldet? Manchmal fehlen Monate, die den Unterschied machen — und die durch eine Kontenklärung noch nachgetragen werden können.


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Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Angaben ohne Gewähr — Stand April 2026.