Grundrente 2026: Wer sie bekommt, wie hoch sie ist — und warum kein Antrag nötig ist

Die Grundrente erhöht die Rente von Menschen mit langen Beitragszeiten und niedrigem Verdienst — automatisch, ohne Antrag. Hier stehen die Voraussetzungen, die Freibeträge 2026 und wie der Zuschlag berechnet wird.

Von — Gründerin von MeinRentenStart ·

Grundrente 2026: Grafik mit Rentner, Euro-Symbolen und Fragezeichen. Infos zu Anspruch, Höhe und Antrag.

Was ist die Grundrente?

Die Grundrente (offiziell: Grundrentenzuschlag) ist ein Aufschlag auf die gesetzliche Rente, den es seit Januar 2021 gibt. Sie richtet sich an Menschen mit mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten, die dabei unterdurchschnittlich verdient haben. Du musst nichts beantragen — die Deutsche Rentenversicherung prüft den Anspruch automatisch. Der maximale Zuschlag liegt bei rund 521 Euro im Monat, in der Praxis fällt er meist deutlich niedriger aus.

Die Grundrente ist die Antwort auf ein konkretes Problem: Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet haben — in Teilzeit, im Niedriglohnbereich, mit Unterbrechungen für Kindererziehung oder Pflege — und trotzdem eine kleine Rente bekommen.

Wichtig zum Einordnen: Die Grundrente ist keine Mindestrente. Es gibt keinen garantierten Betrag. Sie ist ein individuell berechneter Zuschlag, der von deinen Beitragsjahren, deinem damaligen Verdienst und deinem heutigen Einkommen abhängt.

Die drei Voraussetzungen

Damit ein Grundrentenzuschlag entsteht, müssen drei Bedingungen zusammenkommen.

1. Mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten

Zu den Grundrentenzeiten zählen:

  • Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit
  • Kindererziehungszeiten
  • Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege
  • Zeiten des Bezugs von Krankengeld oder Übergangsgeld

Nicht dazu zählen unter anderem Zeiten der Arbeitslosigkeit, Schul- und Studienzeiten sowie freiwillige Beiträge.

Grundrentenzeiten Anspruch
unter 33 Jahre Kein Grundrentenzuschlag
33 bis unter 35 Jahre Gestaffelter Zuschlag (steigt mit jedem Jahr)
ab 35 Jahre Voller Zuschlag möglich

2. Verdienst zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnitts

Der Zuschlag ist für Menschen gedacht, die unterdurchschnittlich verdient haben — aber nicht für solche mit nur minimalen Beiträgen. Deshalb gibt es ein Fenster nach unten und nach oben.

Grenze Anteil am Durchschnitt Monatlicher Bruttoverdienst 2026
Untergrenze je Jahr 30 % ca. 1.298,60 €
Obergrenze im Durchschnitt 80 % ca. 3.463 €

Das Prinzip: Jahre mit weniger als 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes werden bei der Berechnung des Zuschlags nicht berücksichtigt — sie zählen aber bei der Frage mit, ob du auf 33 Jahre kommst. Und wer über das gesamte Erwerbsleben hinweg im Schnitt mehr als 80 Prozent verdient hat, bekommt keinen Zuschlag.

Die Bezugsgröße dahinter ist das vorläufige Durchschnittsentgelt von 51.944 Euro im Jahr 2026, also 4.328,67 Euro im Monat. Wie Entgeltpunkte aus Verdienst entstehen, steht in Rentenpunkte berechnen.

3. Die Einkommensprüfung

Auch wer die ersten beiden Bedingungen erfüllt, bekommt nicht automatisch Geld. Entscheidend ist dein heutiges zu versteuerndes Einkommen — dazu zählen die Rente selbst, weitere Einkünfte, Mieteinnahmen und Kapitalerträge.

Einkommen pro Monat Alleinstehende Ehepaare / Lebenspartner Wirkung
Bis zum Freibetrag bis 1.491,28 € bis 2.326,25 € Zuschlag ungekürzt
Erste Stufe darüber bis 1.908,16 € bis 2.743,94 € 60 % des übersteigenden Betrags angerechnet
Zweite Stufe über 1.908,16 € über 2.743,94 € 100 % des übersteigenden Betrags angerechnet

💡 Welches Jahr zählt?

Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr — für die Zahlung 2026 also in der Regel das Einkommen aus 2023. Diese Daten meldet das Finanzamt direkt an die Rentenversicherung. Zum 1. Januar jedes Jahres erfolgt turnusgemäß eine neue Prüfung.

Wichtig für alle, die neben der Rente arbeiten: Arbeitseinkommen zählt bei der Einkommensprüfung mit. Seit 2023 gibt es bei Altersrenten zwar keine Hinzuverdienstgrenzen mehr — auf den Grundrentenzuschlag kann sich zusätzlicher Verdienst aber sehr wohl auswirken. Was dabei gilt, steht im Guide zu Rente und Arbeit.

Wie hoch ist der Zuschlag?

Die Berechnung läuft vereinfacht so: Deine unterdurchschnittlichen Entgeltpunkte aus den Grundrentenbewertungszeiten werden aufgewertet — höchstens auf 80 Prozent des Durchschnitts, und maximal auf das Doppelte deines tatsächlichen Wertes. Das Ergebnis wird anschließend um 12,5 Prozent gekürzt.

Diese Kürzung sorgt dafür, dass die Gesamtrente umso höher ausfällt, je höher deine eigene Beitragsleistung war — der Zuschlag ersetzt eigene Beiträge nicht, er ergänzt sie.

📐 Die Obergrenze

Maximal sind rund 12,25 zusätzliche Entgeltpunkte möglich. Beim aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro entspricht das rund 520,87 Euro Monatsrente. Diesen Höchstwert erreichen allerdings nur sehr wenige Menschen.

Was realistisch ankommt

Der maximale Zuschlag setzt eine seltene Kombination voraus: 35 Jahre Grundrentenzeiten, durchgehend rund 0,4 Entgeltpunkte pro Jahr und ein Einkommen unter dem Freibetrag. In der Praxis liegen die tatsächlich gezahlten Zuschläge meist deutlich darunter — oft im mittleren zweistelligen bis unteren dreistelligen Bereich.

⚠️ Vorsicht bei Beträgen aus älteren Quellen

Der Grundrentenzuschlag wird in Entgeltpunkten berechnet und steigt deshalb mit jeder Rentenanpassung mit. Angaben wie „maximal 500 Euro" beziehen sich auf den alten Rentenwert von 40,79 Euro. Seit dem 1. Juli 2026 gilt 42,52 Euro — mehr dazu in der Übersicht zur Rentenerhöhung 2026.

Warum kein Antrag nötig ist

Das ist die vielleicht wichtigste Botschaft dieses Artikels: Es gibt kein Formular für die Grundrente. Die Deutsche Rentenversicherung prüft den Anspruch automatisch für alle Bestands- und Neurenten. Die Einkommensdaten kommen direkt vom Finanzamt.

Wenn du Anspruch hast, wird der Zuschlag zusammen mit deiner Rente ausgezahlt und im Rentenbescheid ausgewiesen. Dein normaler Rentenantrag reicht also vollständig aus.

Was du trotzdem tun kannst

Die Grundrente hängt vollständig davon ab, was in deinem Versicherungskonto steht. Fehlende Kindererziehungs- oder Pflegezeiten können darüber entscheiden, ob du die 33 Jahre erreichst — oder knapp verfehlst.

  1. Versicherungsverlauf prüfen. Zähle deine Grundrentenzeiten. Details in Versicherungsverlauf prüfen.
  2. Lücken schließen. Wenn Zeiten fehlen, hilft die Kontenklärung.
  3. Rentenbescheid kontrollieren. Steht der Zuschlag drin, wenn du ihn erwartest? Wie du das prüfst, steht in Rentenbescheid prüfen.

Merke

Du kannst die Grundrente nicht beantragen — aber du kannst dafür sorgen, dass die Rentenversicherung alle deine Zeiten kennt. Genau daran entscheidet sich, ob du auf 33 Jahre kommst.

Grundrente bei anderen Rentenarten

Der Grundrentenzuschlag ist nicht auf die Altersrente beschränkt. Er wird auch gezahlt bei:

Voraussetzung ist jeweils, dass die drei Bedingungen erfüllt sind.

Grundrente und Grundsicherung

Wer trotz Zuschlag auf Grundsicherung im Alter angewiesen ist, profitiert von einem gesonderten Freibetrag: Ein Teil der Rente bleibt bei der Berechnung der Grundsicherung anrechnungsfrei — derzeit bis zu rund 281,50 Euro im Monat. Voraussetzung sind mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten. Wichtig: Dieser Freibetrag wird nicht automatisch berücksichtigt, sondern nur auf Antrag beim Sozialamt, mit dem Rentenbescheid als Nachweis.

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Häufige Fragen

Muss ich die Grundrente beantragen?

Nein. Die Deutsche Rentenversicherung prüft den Anspruch automatisch und zahlt den Zuschlag gegebenenfalls zusammen mit deiner Rente aus. Die für die Einkommensprüfung nötigen Daten bekommt sie direkt vom Finanzamt. Ein eigenes Formular gibt es nicht.

Wie viele Jahre brauche ich für die Grundrente?

Mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten. Zwischen 33 und 35 Jahren gibt es einen gestaffelten Zuschlag, der mit jedem Jahr steigt. Den vollen Zuschlag gibt es ab 35 Jahren. Zu den Grundrentenzeiten zählen Pflichtbeiträge, Kindererziehung und nicht erwerbsmäßige Pflege — nicht aber Arbeitslosigkeit oder Studium.

Wie hoch ist die Grundrente maximal?

Maximal rund 12,25 zusätzliche Entgeltpunkte, beim aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro also etwa 521 Euro im Monat. Diesen Wert erreichen allerdings nur sehr wenige. In der Praxis fällt der Zuschlag meist deutlich geringer aus, weil er von den eigenen Entgeltpunkten, der Zahl der Grundrentenzeiten und dem heutigen Einkommen abhängt.

Welches Einkommen wird bei der Grundrente angerechnet?

Das zu versteuernde Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr — inklusive Rente, weiterer Einkünfte, Mieteinnahmen und Kapitalerträge. 2026 bleibt es bei Alleinstehenden bis 1.491,28 Euro monatlich anrechnungsfrei, bei Paaren bis 2.326,25 Euro. Darüber wird gestaffelt angerechnet.

Ist die Grundrente eine Mindestrente?

Nein. Es gibt in Deutschland keine Mindestrente. Die Grundrente ist ein individuell berechneter Zuschlag auf die selbst erworbene Rente — sie garantiert keinen bestimmten Mindestbetrag, sondern wertet unterdurchschnittliche Beitragsjahre auf.

Steigt die Grundrente mit der Rentenerhöhung?

Ja. Der Zuschlag wird in Entgeltpunkten berechnet und mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Da dieser zum 1. Juli 2026 auf 42,52 Euro gestiegen ist, ist auch der Grundrentenzuschlag um 4,24 Prozent gestiegen.

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Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Stand: Juli 2026.