Deine Grundrente 2026: Schritt für Schritt erklärt

Du erfährst, welche Voraussetzungen für die Grundrente gelten und wie die Deutsche Rentenversicherung den Zuschlag automatisch prüft. Schritt für Schritt klärst du, welche Zeiten und Einkünfte zählen und was du vor deinem Rentenantrag selbst prüfen kannst.

Von — Gründerin von MeinRentenStart ·

Grundrente 2026: Grafik mit Rentner, Euro-Symbolen und Fragezeichen. Infos zu Anspruch, Höhe und Antrag.
Bild: KI-generiert

Die Grundrente heißt offiziell Grundrentenzuschlag. Sie ergänzt deine gesetzliche Rente, garantiert dir aber keinen Mindestbetrag. Stand: September 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Du brauchst mindestens 33 Jahre mit sogenannten Grundrentenzeiten. Diese sind nicht mit allen Zeiten in deinem Versicherungsverlauf gleichzusetzen.
  • Für die Berechnung zählen bestimmte Zeiten mit mindestens 30 Prozent des jeweiligen Durchschnittsverdienstes. Auch der Durchschnitt deiner Entgeltpunkte aus diesen Zeiten ist entscheidend.
  • Die DRV prüft zusätzlich dein Einkommen und gegebenenfalls das Einkommen deines Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners.
  • Die Deutsche Rentenversicherung prüft den Grundrentenzuschlag automatisch. Einen gesonderten Antrag brauchst du nicht. Deinen Antrag auf Altersrente musst du trotzdem stellen.
  • Ob ein Zuschlag entsteht und ausgezahlt wird, hängt von deinen gespeicherten Zeiten, deinen Entgeltpunkten und dem anzurechnenden Einkommen ab.

Lege zuerst deinen aktuellen Versicherungsverlauf und deine letzte Rentenauskunft bereit.

Ordne deine Grundrente richtig ein

Der Grundrentenzuschlag richtet sich an Menschen mit langen Versicherungszeiten und unterdurchschnittlichen Verdiensten. Er ist keine eigenständige Rentenart, die du separat beantragst. Die DRV berechnet gegebenenfalls zusätzliche Entgeltpunkte zu deiner gesetzlichen Rente.

Eine kleine Rente allein reicht dafür nicht aus. Umgekehrt schließt ein einzelnes Jahr mit höherem Verdienst den Zuschlag nicht automatisch aus. Entscheidend sind die gesetzlichen Regeln für deine Zeiten, deren Bewertung und dein Einkommen.

Ein Grundrentenzuschlag kann auch bei einer Erwerbsminderungsrente oder einer Hinterbliebenenrente berücksichtigt werden. Bei einer Hinterbliebenenrente kommt es für die erforderlichen Versicherungszeiten auf das Rentenkonto der verstorbenen Person an.

Auf der Themenseite zu deinen Rentenarten findest du die Unterschiede zwischen den gesetzlichen Renten. Notiere zuerst, welche Rente du beantragen möchtest oder bereits beziehst.

Prüfe, welche deiner Zeiten für die Grundrente zählen

Die erste Voraussetzung sind mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten. Die DRV betrachtet dabei die einzelnen Kalendermonate. Überschneiden sich mehrere anrechenbare Zeiten, zählt derselbe Monat nicht doppelt.

Diese Zeiten können bei dir dazugehören

  • Pflichtbeitragszeiten aus einer Beschäftigung oder versicherten selbstständigen Tätigkeit.
  • Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung.
  • Pflichtbeitragszeiten für nicht erwerbsmäßige Pflege sowie bestimmte Berücksichtigungszeiten wegen Pflege.
  • Bestimmte Zeiten mit Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation, etwa Krankengeld oder Übergangsgeld.
  • Ersatzzeiten, etwa bestimmte Zeiten politischer Verfolgung.

Nicht dazu gehören insbesondere Zeiten der Arbeitslosigkeit, Schul- und Studienzeiten sowie Zeiten mit ausschließlich freiwilligen Beiträgen. Auch eine Zurechnungszeit bei einer Erwerbsminderungsrente ist keine Grundrentenzeit.

Markiere in deinem Verlauf zunächst Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege. Halte unklare Einträge getrennt fest, statt sie vorschnell mitzuzählen.

So ordnest du die Zahl deiner Jahre ein

Deine GrundrentenzeitenWas das für die Prüfung bedeutetDein nächster Schritt
Weniger als 33 JahreDie Mindestzeit für einen Grundrentenzuschlag ist nicht erfüllt.Prüfe, ob anrechenbare Zeiten in deinem Konto fehlen.
33 bis unter 35 JahreEin Zuschlag kommt infrage. Die Berechnungsgrenze steigt mit jedem weiteren Monat.Lass die genaue Monatszahl und die Bewertung durch die DRV klären.
Mindestens 35 JahreDie höchste Berechnungsgrenze ist erreicht. Ein Zuschlag ist dadurch noch nicht garantiert.Prüfe auch die bewerteten Zeiten und die Einkommensprüfung.

Vergleiche deinen Verlauf mit deinen Nachweisen. Die Anleitung Deinen Versicherungsverlauf Schritt für Schritt prüfen hilft dir, fehlende Monate gezielt festzuhalten.

Verstehe, wie deine Entgeltpunkte geprüft werden

Für die Grundrente unterscheidet die DRV zwischen Grundrentenzeiten und Grundrentenbewertungszeiten. Die erste Gruppe entscheidet darüber, ob du mindestens 33 Jahre erreichst. Die zweite Gruppe bildet die Grundlage für die Berechnung des Zuschlags.

Als Grundrentenbewertungszeiten zählen nur Grundrentenzeiten, die einen bestimmten Mindestwert erreichen: monatlich mindestens 0,025 Entgeltpunkte. Auf ein vollständiges Jahr übertragen entspricht das 0,3 Entgeltpunkten und damit 30 Prozent des jeweiligen Durchschnittsverdienstes.

Eine Zeit unter dieser Grenze kann also für die Mindestdauer mitzählen, ohne den Zuschlag unmittelbar zu erhöhen. Für frühere Jahre gilt der damalige Durchschnittsverdienst, nicht ein einheitlicher Eurobetrag aus 2026.

Darauf kommt es bei deinem Durchschnitt an

Die DRV bildet den Durchschnitt deiner Entgeltpunkte aus den Grundrentenbewertungszeiten. Sie betrachtet dafür nicht pauschal deinen Verdienst über das gesamte Erwerbsleben. Auch höher bewertete Zeiten können in diesen Durchschnitt einfließen.

Ab 35 Jahren Grundrentenzeiten liegt die obere Grenze für die Aufwertung bei einem Wert, der jährlich 0,8 Entgeltpunkten entspricht. Zwischen 33 und 35 Jahren liegt diese Grenze niedriger. Liegt dein maßgeblicher Durchschnitt an oder über der jeweiligen Grenze, entsteht daraus kein Zuschlag.

Vereinfacht werden die berücksichtigten Entgeltpunkte höchstens verdoppelt und zugleich durch die jeweilige Obergrenze begrenzt. Den so ermittelten zusätzlichen Wert kürzt die DRV um 12,5 Prozent. Für den Zuschlag berücksichtigt sie höchstens 35 Jahre Grundrentenbewertungszeiten.

Wie daraus ein Eurobetrag wird, hängt unter anderem vom aktuellen Rentenwert ab. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt er 42,52 Euro. Daraus lässt sich ohne deine übrigen Daten kein persönlicher Zuschlag ableiten.

TIPP

Die Zahl deiner Versicherungsjahre und die Summe deiner Rentenpunkte reichen für eine verlässliche Grundrentenberechnung nicht aus. Bitte die DRV bei Unklarheiten um eine Erläuterung deiner Grundrentenzeiten, Bewertungszeiten und des zugrunde gelegten Durchschnitts.

Notiere vor dem Nachrechnen, welche Angaben dir fehlen. Nutze deine Unterlagen zunächst zur Vorbereitung einer Rückfrage, nicht als Zusage für einen Betrag.

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Rentenpunkte-Workbook 2026 — halte deine Entgeltpunkte und offene Fragen zur Berechnung fest. Die Vorlage ersetzt keine Grundrentenprüfung durch die DRV.

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Kläre, welches Einkommen bei dir zählt

Ergibt die Berechnung einen Zuschlag, folgt die Einkommensprüfung. Dabei berücksichtigt die DRV dein Einkommen und gegebenenfalls das deines Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners. Das Einkommen einer Person, mit der du unverheiratet und ohne eingetragene Lebenspartnerschaft zusammenlebst, wird nicht allein wegen des Zusammenlebens einbezogen.

Maßgeblich ist nicht einfach deine Bruttorente, Nettorente oder der Betrag auf deinem Konto. Zur gesetzlichen Einkommensprüfung gehören insbesondere das zu versteuernde Einkommen, der steuerfreie Teil der Rente und bestimmte Kapitalerträge, die nicht bereits im zu versteuernden Einkommen enthalten sind.

Oberhalb eines Freibetrags werden zunächst 60 Prozent des übersteigenden Einkommens angerechnet. Oberhalb einer zweiten Grenze wird der darüberliegende Teil vollständig angerechnet. Die Grenzen werden jährlich angepasst. Durch die Anrechnung kann sich der Zuschlag verringern oder vollständig entfallen.

Diese Einkommensjahre sind für dich wichtig

Grundsätzlich verwendet die DRV die Steuerdaten des vorvergangenen Kalenderjahres. Für die Prüfung 2026 sind das die Daten aus 2024. Liegen diese noch nicht vor, greift sie auf das vorvorvergangene Jahr zurück, also 2023. Die Einkommensprüfung wird jährlich erneuert.

Bei fehlenden Steuerdaten gelten besondere Regeln. Auch ausländisches Einkommen oder bestimmte Kapitalerträge können zusätzliche Angaben und Nachweise erfordern. Die automatische Prüfung bedeutet deshalb nicht, dass du niemals Unterlagen einreichen musst.

ACHTUNG

Zusätzliche Arbeit kann sich auf deinen Grundrentenzuschlag auswirken, auch wenn für deine Altersrente keine Hinzuverdienstgrenze gilt. Prüfe deshalb nicht nur, ob du weiterarbeiten darfst, sondern auch, wie dein Einkommen für den Zuschlag berücksichtigt wird.

Lege deine vorhandenen Steuerbescheide bereit und notiere zusätzliche Einkünfte. Wenn du einen Nebenjob planst, lies ergänzend Was du zu deiner Rente und einem Minijob wissen solltest und kläre offene Fragen zur Einkommensanrechnung mit der DRV.

Bereite deine automatische Prüfung vor

Du brauchst keinen gesonderten Grundrentenantrag. Die DRV prüft die Voraussetzungen bei bestehenden und neu beginnenden Renten von sich aus. Einkommensdaten ruft sie grundsätzlich bei der Finanzverwaltung ab.

Deine Altersrente beginnt dadurch aber nicht automatisch. Dafür musst du weiterhin deinen regulären Rentenantrag stellen. Außerdem solltest du auf Schreiben der DRV reagieren, wenn sie Angaben oder Nachweise von dir braucht.

Diese Schritte kannst du selbst übernehmen

  • Prüfe deinen Versicherungsverlauf auf fehlende Beschäftigungs-, Kindererziehungs- und Pflegezeiten.
  • Halte für jede Lücke den Zeitraum, deine damalige Tätigkeit und vorhandene Nachweise fest.
  • Melde fehlende oder falsche Angaben zur Klärung. Die Anleitung zur Kontenklärung für dein Rentenkonto zeigt dir den Ablauf.
  • Stelle deinen regulären Rentenantrag. Warte damit nicht allein deshalb, weil du noch Fragen zur Grundrente hast.
  • Prüfe nach Erhalt deines Bescheids die Erläuterungen zum Zuschlag und zu einer möglichen Einkommensanrechnung.

Fehlt eine Angabe, die du erwartet hast, ist das noch kein bewiesener Fehler. Frage bei der DRV nach, ob die Prüfung abgeschlossen ist und worauf das Ergebnis beruht. Wenn du eine Entscheidung anfechten möchtest, beachte die Rechtsbehelfsbelehrung: Eine bloße Rückfrage hält die Widerspruchsfrist nicht automatisch offen.

Erstelle jetzt eine Liste deiner offenen Punkte mit Zeitraum, Nachweis und konkreter Frage an die DRV.

Unterscheide deine Grundrente von der Grundsicherung

Die Grundrente ist ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist dagegen eine bedarfsabhängige Sozialleistung. Dafür prüft das Sozialamt unter anderem Einkommen und Vermögen. Grundsicherung musst du beantragen.

Bei mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten kann für die Grundsicherung ein besonderer Freibetrag auf Renteneinkommen gelten. Dafür musst du nicht tatsächlich einen Grundrentenzuschlag erhalten. Ein gesonderter Grundrentenantrag ist auch dafür nicht nötig; der Freibetrag wird im Rahmen der Grundsicherung geprüft.

Wenn dein Einkommen deinen Lebensunterhalt nicht deckt, frage beim Sozialamt nach Grundsicherung. Weise dabei auf mögliche Grundrentenzeiten hin und kläre, welchen Nachweis du einreichen sollst.

Fazit: So behältst du deine Grundrente im Blick

Ob dir der Zuschlag zusteht, entscheidet die Rentenversicherung automatisch. Trotzdem lohnt es sich zu wissen, welche Zeiten in deinem Konto fehlen könnten und wie dein Rentenbeginn dazu passt — beides hängt an deinem Versicherungsverlauf. Genau hier setzt MeinRentenStart an: Du beantwortest wenige Fragen und bekommst deinen persönlichen Rentenfahrplan als PDF, mit deinen Fristen und deinen Unterlagen.

Häufige Fragen zu deiner Grundrente

Musst du die Grundrente 2026 beantragen?

Nein. Die DRV prüft den Grundrentenzuschlag automatisch. Deinen regulären Antrag auf Altersrente musst du trotzdem stellen. Reiche außerdem angeforderte Angaben und Nachweise ein, wenn die DRV dich dazu auffordert.

Bekommst du nach 35 Jahren automatisch Grundrente?

Nein. Ab 35 Jahren Grundrentenzeiten gilt die höchste Berechnungsgrenze. Zusätzlich müssen deine Bewertungszeiten und dein Durchschnitt an Entgeltpunkten passen. Die Einkommensanrechnung kann die Auszahlung mindern oder ausschließen. Prüfe deshalb alle Voraussetzungen und nicht nur die Zahl deiner Jahre.

Wie hoch fällt dein Grundrentenzuschlag aus?

Es gibt keinen festen Betrag für alle. Entscheidend sind deine Grundrentenzeiten, deine Bewertungszeiten, die Entgeltpunkte und das anzurechnende Einkommen. Bitte die DRV um eine Erläuterung deiner Berechnung, statt einen allgemeinen Höchstbetrag als persönliche Erwartung zu übernehmen.

Zählt für deine Prüfung 2026 das Einkommen aus 2023 oder 2024?

Grundsätzlich zählt 2024 als vorvergangenes Kalenderjahr. Liegen die entsprechenden Steuerdaten nicht vor, kann die DRV auf 2023 zurückgreifen. Prüfe in den Erläuterungen deiner Einkommensanrechnung, welches Jahr verwendet wurde.

Was kannst du tun, wenn dein erwarteter Zuschlag fehlt?

Prüfe zuerst, ob dein Bescheid Angaben zur Grundrentenprüfung enthält. Frage danach bei der DRV nach dem Stand und den Gründen des Ergebnisses. Halte deine Versicherungsnummer und konkrete Fragen bereit. Beachte zusätzlich die Rechtsbehelfsbelehrung, wenn du die Entscheidung anfechten möchtest.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Rentenberatung. Lass offene Fragen zu deinen Zeiten, Einkünften oder deinem Bescheid bei der zuständigen Stelle klären.

DEIN NÄCHSTER SCHRITT

Ordne deine Vorbereitung auf die Rente

Die Grundrentenprüfung übernimmt die DRV. Wenn du deine Unterlagen und nächsten Schritte für den Rentenantrag bündeln möchtest, kannst du dafür deinen persönlichen Rentenplan nutzen.

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