Rentenerhöhung 2026: 4,24 Prozent mehr Rente seit dem 1. Juli
Die Renten sind zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent gestiegen. Der aktuelle Rentenwert liegt jetzt bei 42,52 Euro. Hier steht, wie viel bei dir konkret ankommt, wie die Anpassung zustande kam und was vom Plus tatsächlich übrig bleibt.
Von Anna Schwengle — Gründerin von MeinRentenStart ·
Rentenerhöhung 2026 — die Zahlen
Zum 1. Juli 2026 sind die Renten um 4,24 Prozent gestiegen. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich damit von 40,79 Euro auf 42,52 Euro je Entgeltpunkt — bundesweit einheitlich. Aus 1.000 Euro Rente werden 1.042,40 Euro. Eine Standardrente nach 45 Beitragsjahren steigt um rund 77,85 Euro im Monat. Die Erhöhung kommt automatisch — du musst nichts beantragen.
Es ist bereits die vierte Anpassung innerhalb von fünf Jahren, die über vier Prozent liegt. Der Grund ist die gute Lohnentwicklung: Die gesetzliche Rente folgt den Löhnen des Vorjahres.
Dieser Artikel zeigt dir, wie viel bei dir konkret ankommt, wie die Anpassung berechnet wurde — und warum vom Brutto-Plus nicht alles übrig bleibt.
Wie viel mehr bekommst du?
Die Rechnung ist einfach: Deine bisherige Bruttorente × 1,0424. Oder anders: deine Entgeltpunkte × 42,52 Euro.
| Bruttorente bisher | Bruttorente ab Juli 2026 | Plus pro Monat | Plus pro Jahr |
|---|---|---|---|
| 800 € | 833,92 € | 33,92 € | 407,04 € |
| 1.000 € | 1.042,40 € | 42,40 € | 508,80 € |
| 1.200 € | 1.250,88 € | 50,88 € | 610,56 € |
| 1.500 € | 1.563,60 € | 63,60 € | 763,20 € |
| 1.800 € | 1.876,32 € | 76,32 € | 915,84 € |
| 2.000 € | 2.084,80 € | 84,80 € | 1.017,60 € |
Alle Werte sind Bruttowerte — also vor Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und vor Steuern.
Gerechnet über Entgeltpunkte
| Entgeltpunkte | Bis Juni 2026 (40,79 €) | Ab Juli 2026 (42,52 €) | Differenz |
|---|---|---|---|
| 25 | 1.019,75 € | 1.063,00 € | + 43,25 € |
| 35 | 1.427,65 € | 1.488,20 € | + 60,55 € |
| 40 | 1.631,60 € | 1.700,80 € | + 69,20 € |
| 45 (Standardrente) | 1.835,55 € | 1.913,40 € | + 77,85 € |
Wie du deinen eigenen Punktestand ermittelst, steht in Rentenpunkte berechnen. Die vollständige Rentenformel findest du im Leitfaden zur Rentenberechnung 2026.
Der Weg zur Anpassung: der Zeitplan 2026
Die Rentenanpassung ist kein Beschluss aus dem Nichts, sondern ein festes Verfahren:
| Datum | Schritt |
|---|---|
| 5. März 2026 | Das BMAS gibt die voraussichtliche Anpassung von 4,24 % bekannt |
| Ende April 2026 | Das Bundeskabinett beschließt die Rentenanpassungsverordnung |
| 12. Juni 2026 | Der Bundesrat stimmt zu — die Anpassung ist endgültig |
| 1. Juli 2026 | Der neue Rentenwert von 42,52 € gilt |
💡 Gut zu wissen
Der aktuelle Rentenwert wird nach § 68 SGB VI jedes Jahr zum 1. Juli neu bestimmt. Die Bundesregierung hat dabei kein Ermessen — die Anpassungsformel gibt das Ergebnis vor. Der nächste Termin ist der 1. Juli 2027.
Wie die Anpassung berechnet wird
In die Rentenanpassungsformel fließen im Kern drei Größen ein:
- Lohnfaktor — die Entwicklung der Bruttolöhne im Vorjahr. Für 2026 nennt die DRV einen Lohnfaktor von 1,0425. Das ist der Hauptreiber.
- Beitragssatzfaktor — Veränderungen beim Beitragssatz zur Rentenversicherung. Der Satz blieb 2026 bei 18,6 Prozent, dieser Faktor hatte also keine Wirkung.
- Nachhaltigkeitsfaktor — das Verhältnis von Beitragszahlenden zu Rentenbeziehenden.
Warum es 4,24 statt 4,05 Prozent wurden
Der demografische Wandel hätte die Anpassung über den Nachhaltigkeitsfaktor um 0,19 Prozentpunkte gedämpft. Die Renten wären dann um 4,05 Prozent gestiegen, der Rentenwert hätte 42,44 Euro betragen.
Dass es mehr wurde, liegt an der Haltelinie von 48 Prozent für das Rentenniveau. Sie schreibt vor, dass der Rentenwert so festgesetzt wird, dass das Rentenniveau bei 48 Prozent liegt. Mit dem zum 1. Januar 2026 in Kraft getretenen „Rentenpaket 2025" wurde diese Haltelinie bis zur Rentenanpassung 2031 verlängert — ursprünglich war sie bis 2025 befristet.
💡 Was die Haltelinie bedeutet
Bis 2031 wird der aktuelle Rentenwert in jedem Jahr so angepasst, dass das Rentenniveau bei 48 Prozent bleibt. Für dich heißt das: Die Renten folgen in diesem Zeitraum verlässlich der Lohnentwicklung, ohne dass demografische Effekte sie dämpfen.
Was vom Plus übrig bleibt
Die 4,24 Prozent sind ein Bruttowert. Zwei Posten gehen davon ab:
Kranken- und Pflegeversicherung
Gesetzlich versicherte Rentnerinnen und Rentner zahlen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung liegt bei 14,6 Prozent, dazu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag — im Schnitt 2,9 Prozent. Die Pflegeversicherung liegt bei 3,6 Prozent, für Kinderlose ab 23 Jahren bei 4,2 Prozent. Steigt die Bruttorente, steigen auch diese Beiträge.
Steuern
Ein wachsender Anteil der Rente ist steuerpflichtig. Für Neurentnerinnen und Neurentner des Jahres 2026 sind 84 Prozent der Jahresrente steuerpflichtig. Wichtig zu verstehen: Bei bereits laufenden Renten wird die Rentenerhöhung vollständig steuerpflichtig — der einmal festgelegte Rentenfreibetrag in Euro bleibt unverändert.
Das kann dazu führen, dass durch die Erhöhung erstmals eine Steuererklärungspflicht entsteht. Was dabei gilt, steht in Rente versteuern 2026.
⚠️ Für Menschen mit Grundsicherung
Wer ergänzend Grundsicherung im Alter bezieht, merkt von der Rentenerhöhung oft wenig, weil die höhere Rente angerechnet wird. Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten nachweist, kann allerdings einen zusätzlichen Freibetrag geltend machen — Details im Artikel zur Grundrente 2026.
Was du jetzt tun kannst — und was nicht nötig ist
Die gute Nachricht zuerst: Du musst nichts tun. Die Anpassung erfolgt automatisch. Es gibt keinen Antrag, keine Frist, kein Formular.
Sinnvoll ist trotzdem:
- Die Rentenanpassungsmitteilung aufbewahren. Sie kommt automatisch per Post und weist die neue Bruttorente aus. Sie ist kein Rentenbescheid — worin sich beide unterscheiden, steht in Rentenbescheid 2026.
- Prüfen, ob der Betrag stimmt. Alte Bruttorente × 1,0424 sollte hinkommen.
- Bei Steuerpflicht kurz nachrechnen. Wenn du nahe am Grundfreibetrag liegst, kann die Erhöhung den Ausschlag geben.
Wer noch nicht in Rente ist: Für dich ändert die Anpassung nichts an deinen gesammelten Punkten — aber der Wert jedes einzelnen Punktes ist gestiegen. Deine Hochrechnung darfst du also nach oben korrigieren. Wie du deinen Punktestand prüfst, steht in Versicherungsverlauf prüfen.
Merke
42,52 Euro je Entgeltpunkt — das ist die einzige Zahl, die du dir merken musst. Alles andere folgt daraus. Und sie gilt bis zum 30. Juni 2027.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Rentenerhöhung 2026?
Zum 1. Juli 2026 sind die Renten um 4,24 Prozent gestiegen. Der aktuelle Rentenwert erhöhte sich von 40,79 Euro auf 42,52 Euro je Entgeltpunkt. Die Erhöhung gilt bundesweit einheitlich in Ost und West.
Muss ich die Rentenerhöhung beantragen?
Nein. Die Anpassung erfolgt automatisch für alle laufenden Renten. Du bekommst eine Rentenanpassungsmitteilung per Post, in der die neue Bruttorente ausgewiesen ist. Es gibt keinen Antrag und keine Frist.
Wann kommt das Geld an?
Die Erhöhung gilt ab dem 1. Juli 2026. Wann sie auf dem Konto ankommt, hängt davon ab, ob deine Rente im Voraus oder nachträglich gezahlt wird. Bei nachträglicher Zahlung — das betrifft die meisten Bestandsrenten — ist die Juli-Rente Ende Juli auf dem Konto und enthält bereits den erhöhten Betrag.
Ist die Rentenerhöhung steuerpflichtig?
Bei laufenden Renten ist die Erhöhung vollständig steuerpflichtig, weil der persönliche Rentenfreibetrag als fester Eurobetrag bei Rentenbeginn festgeschrieben wird und sich nicht mitverändert. Für Neurentner des Jahres 2026 sind 84 Prozent der Jahresrente steuerpflichtig. Ob daraus tatsächlich Steuer anfällt, hängt von deinen Gesamteinkünften ab.
Steigt die Rente in Ost und West gleich?
Ja. Seit dem 1. Juli 2023 gibt es einen bundeseinheitlichen aktuellen Rentenwert. Die Angleichung ist damit vollständig abgeschlossen, und die Anpassung fällt in Ost und West identisch aus.
Wann ist die nächste Rentenerhöhung?
Zum 1. Juli 2027. Der aktuelle Rentenwert wird nach § 68 SGB VI jedes Jahr zum 1. Juli neu bestimmt. Die voraussichtliche Höhe gibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales üblicherweise im März bekannt.
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Quellen
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Stand: Juli 2026.