Schwerbehinderung-Rente 2026: Wann du früher gehen kannst
Mit einer anerkannten Schwerbehinderung kannst du früher in Altersrente gehen. Deine Jahrgangstabelle zeigt dir den frühesten Beginn und den Start ohne Abschläge. Dazu prüfst du die Voraussetzungen und planst deinen Antrag mit dem kostenlosen Rentenantrag-Kalender.
Von Anna Schwengle — Gründerin von MeinRentenStart ·

Der Artikel bietet allgemeine Orientierung, keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Rentenberatung. Stand: September 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Wenn du nach „schwerbehinderung rente“ suchst, findest du hier deine Altersgrenzen nach Jahrgang und die Voraussetzungen für deinen früheren Rentenbeginn.
- Du brauchst bei Rentenbeginn eine anerkannte Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und mindestens 35 anrechenbare Versicherungsjahre.
- Ab Jahrgang 1964 kannst du frühestens mit 62 Jahren starten. Ohne Abschläge geht es ab 65 Jahren. Für ältere Jahrgänge gelten niedrigere Altersgrenzen.
- Für jeden Monat vor deiner abschlagsfreien Altersgrenze sinkt deine Rente dauerhaft um 0,3 Prozent. Höchstens sind es bei dieser Rentenart 10,8 Prozent.
- Mit der Jahrgangstabelle und dem kostenlosen Rentenantrag-Kalender kannst du deinen gewünschten Beginn vorbereiten.
Lege dein Geburtsdatum, deine Rentenauskunft und deinen Schwerbehindertenausweis bereit.
„schwerbehinderung rente“: Wann kannst du starten?
Wenn du bald in Rente gehst und eine Schwerbehinderung hast, ist dein Geburtsjahr der erste Anhaltspunkt. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erlaubt dir einen früheren Beginn als die reguläre Altersrente. Ein Schwerbehindertenausweis allein reicht dafür aber nicht.
Du musst zusätzlich die erforderlichen Versicherungszeiten erfüllen. Deine Schwerbehinderung muss bei Rentenbeginn vorliegen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kannst du zwischen einem früheren Beginn mit Abschlägen und einem späteren Beginn ohne Abschläge wählen.
So findest du deine Altersgrenze nach Jahrgang
Die Tabelle zeigt dir die allgemeinen Altersgrenzen ab Jahrgang 1958. Ein Abschlag ist eine dauerhafte Kürzung deiner Rente wegen des früheren Beginns.
| Dein Geburtsjahr | Dein frühester Beginn mit bis zu 10,8 Prozent Abschlag | Dein Beginn ohne Abschläge |
|---|---|---|
| 1958 | 61 Jahre | 64 Jahre |
| 1959 | 61 Jahre und 2 Monate | 64 Jahre und 2 Monate |
| 1960 | 61 Jahre und 4 Monate | 64 Jahre und 4 Monate |
| 1961 | 61 Jahre und 6 Monate | 64 Jahre und 6 Monate |
| 1962 | 61 Jahre und 8 Monate | 64 Jahre und 8 Monate |
| 1963 | 61 Jahre und 10 Monate | 64 Jahre und 10 Monate |
| 1964 und später | 62 Jahre | 65 Jahre |
Für deine Suche nach „rente schwerbehinderung jahrgang“ zählt also nicht allein, ob du 2026 in Rente gehen möchtest. Entscheidend ist, wann du deine persönliche Altersgrenze erreichst. Für frühere Jahrgänge und besondere Übergangsregeln lässt du deinen Beginn bei der Deutschen Rentenversicherung, kurz DRV, prüfen.
So wird aus deiner Altersgrenze ein Rentenbeginn
Deine Altersrente beginnt grundsätzlich zum Monatsanfang. Meist ist das der Monat nach dem Geburtstag, mit dem du die nötige Altersgrenze erreichst. Wenn du am Ersten eines Monats geboren bist, kann die Rente bereits in diesem Monat beginnen.
Beispiel: Du bist am 15. Mai 1964 geboren. Bei erfüllten Voraussetzungen und rechtzeitigem Antrag kannst du ab 1. Juni 2026 mit 10,8 Prozent Abschlag starten. Ohne Abschläge wäre der Beginn ab 1. Juni 2029 möglich. Auch ein Termin dazwischen kommt infrage; jeder spätere Monat verringert den Abschlag um 0,3 Prozentpunkte.
Markiere in deiner Tabellenzeile beide Altersgrenzen und lass dir die passenden Kalendermonate von der DRV bestätigen.
Welche Voraussetzungen musst du zusätzlich erfüllen?
Deine anerkannte Schwerbehinderung muss bei Rentenbeginn vorliegen
Der Grad der Behinderung, kurz GdB, beschreibt die Auswirkungen deiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Für diese Altersrente brauchst du mindestens einen GdB von 50. Das bedeutet nicht „50 Prozent arbeitsunfähig“.
Ein GdB von 30 oder 40 genügt auch dann nicht, wenn du für deinen Arbeitsplatz eine Gleichstellung erhalten hast. Diese Gleichstellung gibt dir bestimmte Schutzrechte im Arbeitsleben, ersetzt aber keine Schwerbehinderung für diese Rente.
Wichtig ist dein Status bei Rentenbeginn. Als Nachweis kommen dein Schwerbehindertenausweis oder der amtliche Bescheid über die anerkannte Schwerbehinderung infrage. Fällt deine Schwerbehinderung erst nach dem Rentenbeginn weg, entfällt dadurch nicht dein Anspruch auf diese bereits begonnene Altersrente.
Prüfe auf deinem Nachweis den GdB, den Beginn der Anerkennung und eine mögliche Befristung.
Du brauchst 35 anrechenbare Versicherungsjahre
Die Wartezeit ist die Mindestzahl an Versicherungszeiten, die du für eine bestimmte Rente brauchst. Hier sind es 35 Jahre beziehungsweise 420 Kalendermonate. Du musst dafür nicht 35 Jahre durchgehend gearbeitet haben.
Neben Beiträgen aus Beschäftigung können beispielsweise Kindererziehungszeiten, bestimmte Pflegezeiten sowie anerkannte Zeiten wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit oder schulischer Ausbildung zählen. Welche Monate tatsächlich berücksichtigt werden, ergibt sich aus deinem Versicherungskonto. Überschneiden sich mehrere Zeiten, zählt derselbe Kalendermonat nicht mehrfach.
Eine Kontenklärung hilft dir, fehlende oder fehlerhafte Zeiten im Versicherungskonto zu ergänzen. Das ist besonders wichtig, wenn du die 35 Jahre nur knapp erreichst.
Bitte die DRV um eine Prüfung, ob du die 35 Jahre bis zu deinem gewünschten Beginn erfüllst.
Wie hoch ist dein Abschlag bei einem früheren Beginn?
Für jeden Monat vor deiner abschlagsfreien Altersgrenze beträgt der Abschlag 0,3 Prozent. Du kannst höchstens 36 Monate vor dieser Grenze starten. Daraus ergeben sich maximal 10,8 Prozent. Der Abschlag bleibt grundsätzlich auch bestehen, wenn du später deine abschlagsfreie Altersgrenze erreichst.
- Startest du 12 Monate früher, beträgt dein Abschlag 3,6 Prozent.
- Startest du 24 Monate früher, beträgt dein Abschlag 7,2 Prozent.
- Startest du 36 Monate früher, beträgt dein Abschlag 10,8 Prozent.
Vereinfachtes Rechenbeispiel: Ohne Abschlag ergäben deine bis zum gewählten Beginn erworbenen Ansprüche 1.500 Euro Bruttorente. Bei 10,8 Prozent Abschlag wären das 162 Euro weniger, also 1.338 Euro brutto. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie mögliche Steuern sind dabei noch nicht berücksichtigt.
Weniger Abschlag bedeutet nicht automatisch, dass zwei Rentenangebote nur um diesen Prozentsatz voneinander abweichen. Wenn du länger arbeitest und Beiträge zahlst, kannst du zusätzlich weitere Rentenansprüche erwerben. Vergleiche deshalb Berechnungen für konkrete Starttermine.
Warum kann dein Abschlag niedriger sein als bei einer anderen Altersrente?
Wenn du 1964 oder später geboren bist und mit 63 startest, beträgt der Abschlag bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen 7,2 Prozent. Bei der Altersrente für langjährig Versicherte, für die du ebenfalls 35 Versicherungsjahre brauchst, wären es bei diesem Beginn 14,4 Prozent. Der Unterschied entsteht durch die verschiedenen abschlagsfreien Altersgrenzen.
Notiere deinen Wunschbeginn und eine spätere Alternative. Lass dir für beide Termine die voraussichtliche Bruttorente berechnen.
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Rentenantrag-Kalender 2026 — halte deinen gewünschten Beginn, den Vorlauf für deinen Antrag und offene Termine fest
PDF herunterladen →Wie bereitest du deinen Rentenantrag vor?
Plane deinen Antrag möglichst rund 3 Monate vor deinem gewünschten Beginn. Das ist eine Empfehlung für deinen Vorlauf, keine gesetzliche Ausschlussfrist und keine Zusage, wann dein Bescheid kommt.
Für den rückwirkenden Beginn gilt eine eigene Regel: Beantragst du deine Altersrente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Monat, in dem du alle Voraussetzungen erfüllst, kann der frühestmögliche Rentenbeginn erhalten bleiben. Bei einem späteren Antrag beginnt die Rente grundsätzlich erst im Antragsmonat. Lass dir diese Frist für dein Datum bestätigen.
Wenn du nach „altersrente schwerbehinderte“ im Antrag suchst, lautet die vollständige Bezeichnung „Altersrente für schwerbehinderte Menschen“. Gib diese Rentenart und deinen gewünschten Beginn an.
- Lege deine Rentenversicherungsnummer, persönlichen Daten und Bankverbindung bereit.
- Halte deinen Schwerbehindertenausweis oder den amtlichen Nachweis über deine Schwerbehinderung bereit.
- Sammle Nachweise für Versicherungszeiten, die noch nicht geklärt sind.
- Bereite Angaben zu deiner bisherigen Krankenversicherung vor.
- Bewahre eine Kopie deines Antrags und den Nachweis über das Einreichen auf.
Eine noch laufende Prüfung deiner Schwerbehinderung solltest du im Rentenantrag ausdrücklich angeben. Warte nicht einfach mit dem Rentenantrag, bis der andere Bescheid da ist. Ob du die Voraussetzungen zum gewünschten Beginn erfüllst, muss trotzdem geprüft werden.
Trage deinen geplanten Antragstermin in den Kalender ein und kläre fehlende Nachweise mit der DRV.
Welche andere Rente könnte für dich passen?
Eine Schwerbehinderung ist nicht dasselbe wie Erwerbsminderung. Bei der Erwerbsminderungsrente zählt vor allem, wie viele Stunden du aus gesundheitlichen Gründen noch arbeiten kannst. Ein GdB von 50 begründet diesen Anspruch nicht automatisch. Umgekehrt setzt eine Erwerbsminderungsrente keinen Schwerbehindertenausweis voraus.
Falls du 45 anrechenbare Versicherungsjahre erreichst, kann auch die Altersrente für besonders langjährig Versicherte infrage kommen. Für diese 45 Jahre gelten andere Zählregeln als für die hier nötigen 35 Jahre.
Vergleiche deine Möglichkeiten auf der Themenseite Rentenarten für deinen Ruhestand. Wenn deine Gesundheit die Arbeit schon vor deiner frühesten Altersgrenze einschränkt, prüfe zusätzlich die Voraussetzungen deiner möglichen Erwerbsminderungsrente.
Fazit: Prüfe deinen Jahrgang und deinen möglichen Beginn zusammen
Mit anerkannter Schwerbehinderung und 35 anrechenbaren Versicherungsjahren kannst du früher in Altersrente gehen. Dein Geburtsjahr bestimmt die Altersgrenzen. Entscheide anhand konkreter Berechnungen, ob der frühere Beginn mit dauerhaftem Abschlag zu dir passt, und halte deine Termine im kostenlosen Kalender fest.
Die Jahrgangstabelle zeigt dir deine Altersgrenzen, aber noch nicht, wie dein Rentenbeginn, dauerhafte Abschläge, Antragsfristen, Krankenversicherung und der Nachweis deiner Schwerbehinderung zusammenpassen. Genau hier setzt MeinRentenStart an: Du beantwortest wenige Fragen und bekommst deinen persönlichen Rentenfahrplan als PDF — mit deinen Fristen und deinen Unterlagen.
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Deinen Rentenfahrplan erstellenHäufige Fragen zu deiner Rente bei Schwerbehinderung
Kannst du mit GdB 50 schon mit 60 in Rente gehen?
Wenn du 1964 oder später geboren bist, ist diese Altersrente frühestens mit 62 möglich. Ein GdB von 50 allein reicht nicht; du brauchst auch 35 anrechenbare Versicherungsjahre. Prüfe deinen Jahrgang in der Tabelle.
Kannst du mit GdB 80 oder 100 noch früher starten?
Ein höherer GdB senkt die Altersgrenzen dieser Rentenart nicht weiter. Ab GdB 50 gelten dieselben Altersgrenzen. Falls du vorher gesundheitlich nicht mehr arbeiten kannst, lass einen möglichen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente prüfen.
Muss deine Schwerbehinderung schon 35 Jahre bestehen?
Nein. Die 35 Jahre beziehen sich auf deine anrechenbaren Versicherungszeiten, nicht auf die Dauer deiner Schwerbehinderung. Diese muss bei Rentenbeginn vorliegen. Prüfe beide Voraussetzungen getrennt anhand deiner Nachweise.
Verschwindet dein Abschlag später automatisch?
Nein. Der Abschlag wegen deines vorgezogenen Beginns bleibt grundsätzlich dauerhaft bestehen. Er endet nicht mit deinem 65. oder 67. Geburtstag. Nutze deshalb für deine Planung die Rentenberechnung für deinen konkreten Starttermin.
Quellen
- § 37 SGB VI: Deine Voraussetzungen für die Altersrente bei Schwerbehinderung
- § 236a SGB VI: Deine Altersgrenzen für Jahrgänge vor 1964
- § 77 SGB VI: So entstehen deine Abschläge bei vorzeitigem Beginn
- SGB VI, §§ 51 und 99: Deine anrechenbaren Zeiten und dein Rentenbeginn
- § 2 SGB IX: Wann deine Beeinträchtigung als Schwerbehinderung gilt