Hinzuverdienst in der Rente 2026: So prüfst du Grenzen und Abzüge

Zu deiner gesetzlichen Altersrente darfst du unbegrenzt hinzuverdienen. Hier prüfst du in 5 Schritten, welche Steuern und Beiträge anfallen können und welche anderen Regeln für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten gelten.

Von — Gründerin von MeinRentenStart ·

Hinzuverdienst in der Rente 2026: So prüfst du Grenzen und Abzüge
Bild: KI-generiert

Der Artikel behandelt vor allem Arbeit neben deiner gesetzlichen Altersrente. Er bietet dir allgemeine Orientierung, keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Rentenberatung. Stand: September 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei deiner gesetzlichen Altersrente gibt es keine Hinzuverdienstgrenze. Das gilt auch, wenn du vor deiner Regelaltersgrenze in Rente gehst.
  • Unbegrenzter Hinzuverdienst bedeutet nicht, dass dein Lohn steuerfrei oder frei von Sozialbeiträgen ist.
  • Mit 65 erreichst du nicht automatisch deine Regelaltersgrenze. Dafür zählt dein Geburtsjahr.
  • Die Minijobgrenze liegt 2026 bei durchschnittlich 603 Euro im Monat. Sie begrenzt den Minijob, nicht deinen erlaubten Verdienst neben der Altersrente.
  • Bei Erwerbsminderungsrenten sowie Witwen- und Witwerrenten gelten andere Regeln.

Prüfe zuerst in deinem Rentenbescheid oder deiner Rentenauskunft, welche Rentenart du beziehst oder beantragen möchtest.

Wie viel darfst du zu deiner Altersrente hinzuverdienen?

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es auch bei vorgezogenen gesetzlichen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Du kannst einen Minijob ausüben, in Teilzeit arbeiten oder eine Vollzeitstelle behalten. Dein Arbeitsverdienst allein führt nicht zu einer Kürzung deiner Altersrente.

Das gilt sowohl für Lohn aus einer Beschäftigung als auch für Gewinn aus selbstständiger Arbeit. Entscheidend bleibt, dass du die Voraussetzungen deiner Altersrente erfüllst. Ein dauerhafter Abschlag wegen eines vorgezogenen Rentenbeginns fällt durch deine Weiterarbeit nicht automatisch weg.

Deine SituationWas für deinen Hinzuverdienst giltWas du zusätzlich prüfst
Du beziehst eine vorgezogene AltersrenteDein Verdienst ist ohne Hinzuverdienstgrenze möglichAbschläge, Steuern und Sozialbeiträge
Du beziehst eine RegelaltersrenteDein Verdienst ist ebenfalls ohne Hinzuverdienstgrenze möglichSteuern und Beiträge deiner Beschäftigung
Du beziehst eine ErwerbsminderungsrenteFür dich gelten jährliche HinzuverdienstgrenzenZusätzlich deine Arbeitszeit und dein Leistungsvermögen
Du beziehst eine Witwen- oder WitwerrenteDein Einkommen kann auf diese Rente angerechnet werdenFreibetrag und anrechenbares Einkommen

Beispiel: Du erhältst 1.500 Euro monatliche Bruttoaltersrente und verdienst zusätzlich 1.000 Euro brutto. Dein Arbeitsverdienst kürzt die Altersrente nicht. Die zusammen 2.500 Euro sind aber kein zugesagter Nettobetrag.

Gleiche deine Rentenart mit der Tabelle ab. Wenn du früher starten möchtest, prüfe anschließend die Voraussetzungen und Abschläge deiner Rente mit 63.

Was ändert sich für dich über 65 und durch die Aktivrente?

Für deinen erlaubten Hinzuverdienst zur Altersrente macht der 65. Geburtstag keinen Unterschied. Vor und nach diesem Geburtstag darfst du unbegrenzt arbeiten und verdienen. Für Sozialbeiträge und mögliche steuerliche Vergünstigungen können Altersgrenzen dagegen wichtig sein.

Prüfe deine tatsächliche Regelaltersgrenze

Die Regelaltersgrenze steigt abhängig vom Geburtsjahr. Für Jahrgang 1961 liegt sie bei 66 Jahren und 6 Monaten. Für Jahrgang 1964 und später liegt sie bei 67 Jahren. Wenn du 2026 deinen 65. Geburtstag feierst, hast du deine Regelaltersgrenze deshalb noch nicht erreicht.

Unterscheide diese Grenze vom frühestmöglichen Beginn einer anderen Altersrente. Notiere das Datum deiner Regelaltersgrenze aus deiner Rentenauskunft oder lass es dir von der Deutschen Rentenversicherung, kurz DRV, bestätigen.

Trenne deine Hinzuverdienstgrenze von einem Steuervorteil

Die Diskussion um die Aktivrente betrifft eine andere Frage: Wie wird dein Arbeitslohn steuerlich behandelt? Sie ist nicht der Grund dafür, dass du neben deiner Altersrente unbegrenzt verdienen darfst.

Wenn du mit einem Steuervorteil durch die Aktivrente planst, prüfe zuerst den geltenden Rechtsstand und die Voraussetzungen für deine Beschäftigung. Unterstelle nicht, dass jeder Nebenverdienst ab 65 steuerfrei ist oder dass eine Steuervergünstigung zugleich alle Sozialbeiträge entfallen lässt.

Bitte deine Lohnbuchhaltung um eine Berechnung für deinen geplanten Arbeitsbeginn. Lass dabei deine tatsächliche Regelaltersgrenze berücksichtigen.

Welche Steuern und Beiträge musst du einplanen?

Für deine Planung brauchst du drei getrennte Angaben: deine Bruttorente, den Zahlbetrag deiner Rente und deinen voraussichtlichen Nettolohn. Die Summe aus Bruttorente und Bruttolohn sagt noch nicht, was dir monatlich bleibt.

So prüfst du deine Steuern

Bei deiner Einkommensteuer können der steuerpflichtige Teil deiner Rente und dein steuerpflichtiger Arbeitslohn zusammenwirken. Dazu kommen gegebenenfalls weitere Einkünfte und abziehbare Ausgaben. Deshalb gibt es keinen pauschalen Nettohinzuverdienst, der für alle Rentner gleich ist.

Auch die bereits einbehaltene Lohnsteuer klärt nicht automatisch deine endgültige Steuer auf sämtliche Einkünfte. Lies dazu, wie du deine Rente versteuerst, und lass deine voraussichtliche Jahressteuer bei Bedarf fachlich berechnen.

So prüfst du deine Sozialbeiträge

Ob und welche Beiträge auf deinen Arbeitslohn anfallen, hängt unter anderem von deinem Krankenversicherungsstatus, deiner Beschäftigung, deiner Regelaltersgrenze und einer Voll- oder Teilrente ab. Vor der Regelaltersgrenze bist du in einer normalen Beschäftigung neben der Altersrente grundsätzlich weiter rentenversicherungspflichtig.

Nach der Regelaltersgrenze bist du bei Bezug einer Altersvollrente als beschäftigte Person grundsätzlich rentenversicherungsfrei. Du kannst auf diese Versicherungsfreiheit verzichten und weiter eigene Beiträge zahlen. Ob das zu deiner Planung passt, solltest du dir erklären lassen.

Frage deine Krankenkasse nach den Beiträgen auf Rente und Arbeitsverdienst. Bitte deinen Arbeitgeber zusätzlich um eine Aufstellung der Abzüge vom Lohn.

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Wann passt ein Minijob zu deiner Rente?

2026 liegt die Verdienstgrenze für einen Minijob bei durchschnittlich 603 Euro monatlich. Bei einer durchgehenden Beschäftigung über 12 Monate entspricht das grundsätzlich 7.236 Euro. Vorhersehbare Sonderzahlungen zählen bei der Prüfung des regelmäßigen Verdienstes mit.

Diese Grenze entscheidet darüber, ob deine Beschäftigung als Minijob gilt. Sie ist keine Obergrenze für deinen Zuverdienst zur Altersrente. Verdienst du regelmäßig mehr, kann daraus eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung werden. Deine Altersrente wird deshalb nicht wegen Hinzuverdienst gekürzt.

Ein Minijob ist außerdem nicht automatisch steuerfrei. Der Arbeitgeber kann ihn unter den gesetzlichen Voraussetzungen pauschal versteuern oder nach deinen persönlichen Lohnsteuermerkmalen abrechnen. Auch eigene Rentenbeiträge können eine Rolle spielen.

Lass dir vor deiner Zusage den regelmäßigen Monatsverdienst, geplante Sonderzahlungen und die Art der Besteuerung nennen.

Wann musst du andere Einkommensregeln beachten?

Wenn du eine Erwerbsminderungsrente beziehst

Bei deiner Erwerbsminderungsrente gelten weiterhin jährliche Hinzuverdienstgrenzen. Für eine teilweise Erwerbsminderung kann deine persönliche Grenze höher liegen als der gesetzliche Mindestwert. Die Grenzen werden angepasst und sind nicht mit der Minijobgrenze gleichzusetzen.

Zusätzlich zählt, wie viele Stunden du arbeiten kannst. Auch ein Verdienst unterhalb deiner Grenze bedeutet deshalb nicht automatisch, dass deine Beschäftigung ohne Folgen für die Rente bleibt. Melde deine geplante Arbeit der DRV und lass Verdienst, Arbeitszeit und Tätigkeit vorab einordnen.

Wenn du eine Hinterbliebenenrente oder weitere Leistungen erhältst

Bei einer Witwen- oder Witwerrente kann eigenes Einkommen oberhalb eines Freibetrags angerechnet werden. Das betrifft nicht nur Arbeitslohn. Bei einer Waisenrente wird dagegen kein eigenes Einkommen angerechnet.

Auch ein Grundrentenzuschlag oder bedürftigkeitsabhängige Leistungen wie Grundsicherung können durch zusätzliches Einkommen beeinflusst werden. Die fehlende Hinzuverdienstgrenze deiner Altersrente schützt diese Leistungen nicht vor einer Einkommensprüfung.

Lege alle Bescheide nebeneinander. Frage bei den zuständigen Stellen, welche Änderungen du melden musst und welche Leistung betroffen sein kann.

So planst du deinen Hinzuverdienst in 5 Schritten

  • Schritt 1: Bestimme deine Rentenart. Prüfe außerdem, ob du weitere Renten, einen Grundrentenzuschlag oder andere einkommensabhängige Leistungen erhältst.
  • Schritt 2: Kläre deine Beschäftigung. Notiere Arbeitsbeginn, Wochenstunden, regelmäßigen Bruttolohn und Sonderzahlungen. Prüfe deinen Arbeitsvertrag auf eine mögliche Beendigungsklausel zur Altersgrenze.
  • Schritt 3: Berechne deine Abzüge. Hole die Angaben deiner Krankenkasse und Lohnbuchhaltung ein. Berücksichtige auch eine mögliche spätere Steuernachzahlung.
  • Schritt 4: Plane deinen Rentenantrag. Stelle ihn möglichst rund 3 Monate vor deinem gewünschten Beginn. Weiterarbeiten ersetzt deinen Antrag nicht. Die Bearbeitung dauert im Schnitt rund 13 Wochen; dein konkreter Fall kann davon abweichen.
  • Schritt 5: Vergleiche deine ersten Abrechnungen. Prüfe Rentenbescheid, Rentenzahlung und Lohnabrechnung getrennt. Frage bei Abweichungen gezielt nach.

Wenn dein Rentenbeginn noch offen ist, nutze den Zeitplan unter Wann du deinen Rentenantrag stellen solltest. Weitere Themen findest du unter Arbeiten in deiner Rente.

Schreibe jetzt deine offenen Fragen auf und ordne jeder Frage eine Ansprechstelle zu: DRV, Krankenkasse, Arbeitgeber oder steuerliche Fachperson.

Häufige Fragen zu deinem Hinzuverdienst 2026

Wie viel darfst du als Rentner über 65 hinzuverdienen?

Zu deiner gesetzlichen Altersrente darfst du unbegrenzt hinzuverdienen. Dein Alter von 65 Jahren schafft keine eigene Verdienstgrenze. Steuern, Sozialbeiträge und andere einkommensabhängige Leistungen musst du getrennt prüfen. Sieh zuerst nach, welche Rentenart in deinem Bescheid steht.

Darfst du neben deiner vorgezogenen Altersrente Vollzeit arbeiten?

Ja. Für deine gesetzliche Altersrente gibt es weder eine Hinzuverdienstgrenze noch eine rentenrechtliche Begrenzung deiner Arbeitsstunden. Deine Voraussetzungen für die Rente müssen trotzdem erfüllt sein. Kläre vorab mit deinem Arbeitgeber, wie dein Arbeitsvertrag beim Rentenbeginn weiterläuft.

Sind deine ersten 603 Euro Hinzuverdienst immer steuerfrei?

Nein. Die 603 Euro sind 2026 die monatliche Minijobgrenze, kein allgemeiner Steuerfreibetrag für Rentner. Die steuerliche Behandlung hängt von deiner Abrechnung ab. Frage deinen Arbeitgeber, ob er deinen Minijob pauschal oder nach deinen persönlichen Lohnsteuermerkmalen versteuert.

Erhöht deine Weiterarbeit später deine Rente?

Weitere rentenversicherungspflichtige Beiträge können deine Rente erhöhen. Wann sie berücksichtigt werden, hängt von deiner Situation ab. Nach der Regelaltersgrenze erhöhen Arbeitgeberbeiträge allein bei einer versicherungsfreien Beschäftigung neben deiner Altersvollrente deine Rente nicht. Lass dir von der DRV erklären, welche Wirkung eigene Beiträge bei dir hätten.

DEIN NÄCHSTER SCHRITT

Ordne deinen Rentenbeginn und deine Weiterarbeit

Wenn du deine nächsten Schritte zusammenstellen möchtest, kannst du deinen persönlichen Rentenplan nutzen. Halte dafür deinen gewünschten Rentenbeginn, deine Rentenart und deine geplante Beschäftigung bereit.

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